Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderrechte im Parlament
Der Nationalrat hat sich in der vergangenen Sommersession mit Geschäften befasst, die für die Kinderrechte wichtig sind. Er hat die Motion von Ständerätin Eva Herzog angenommen, die die Schaffung einer Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht zum Ziel hat. Weiter hat der Nationalrat ein Postulat seiner Rechtskommission überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, die Schaffung einer Familiengerichtsbarkeit und Schlichtungsbehörde für familienrechtliche Verfahren zu prüfen.
Ebenfalls zugestimmt hat der Nationalrat der Motion von Nationalrätin Bulliard-Marbach, die eine Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind, forderte. Diese Motion wird als nächstes vom Ständerat beraten. Nach dem Ständerat hat der Nationalrat auch der Motion von Nationalrätin Marianne Maret zugestimmt und beauftragt den Bundesrat somit, regelmässige, schweizerische Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt durchzuführen.
Hingegen hat der Nationalrat die Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber abgelehnt, die ein Vorstellungsrecht der Jugendsession und Kinderkonferenz in den Kommissionen forderte. In einem Bericht dazu anerkennt der Bundesrat die wichtige Rolle, die diese beiden Gefässe für die politische Bildung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen einnehmen. Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass bisher nur 15 Forderungen aus diesen Gefässen im Parlament behandelt worden sind. Das sind weniger als ein Zehntel der effektiv gestellten Forderungen.
Mit der Motion 20.3987 «Für eine kohärente Praxis bei illegalen Einwanderern (Sans-Papiers)» stellt die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei erneut die verfassungsgeschützten Rechte von Kindern ohne geregelten Aufenthaltsstatus auf Grundschulunterricht und deren Zugang zur medizinischen Grundversorgung in Frage. Der Nationalrat hat sich aber wiederum deutlich gegen diese Forderung ausgesprochen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hatte bereits im Jahr 2018 vor einem ähnlich lautenden Vorstoss gewarnt (Siehe dazu: Stellungnahme zur Motion 18.3005).
Im Ständerat wurde der Entwurf des Bundesgesetzes «Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele» behandelt. Mit dem Gesetz will der Bundesrat Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Der Nationalrat hat als Erstrat bereits für den Jugendschutz wichtige Ergänzungen im Gesetz verankert, die nun jedoch vom Ständerat grösstenteils wieder rückgängig gemacht worden sind: Der Ständerat streicht nicht nur die Regelung von Mikrotransaktionen - wie zum Beispiel In-App-Käufe oder Glücksspielelemente in Games - aus dem Gesetz, sondern entfernt auch die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen durch den Bund. Zudem schwächt er mit einer Neuformulierung den Einbezug von Expertinnen und Experten des Jugendschutzes in die Organisationen, die für die Ausarbeitung der Jugendschutzregelungen verantwortlich sein werden. Das Gesetz wird in der Herbstsession wieder vom Nationalrat beraten.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte
und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl.
ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen
Bulletins
nachgelesen werden.