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Ständerat will keine Verfassungsgrundlage für eine Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz

Der Ständerat hat am 30.11. entschieden, auf die Pa. Iv. Amherd nicht einzutreten, nachdem die vorberatende Kommission WBK-S das Geschäft bereits knapp mit 5 zu 6 Stimmen zur Ablehnung empfohlen hatte.

Kommissionspräsident Eder begründete den Entscheid damit, dass „die geltenden Rechtsgrundlagen genügen und dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in vielen Bereichen bereits zur Zufriedenheit der betroffenen Akteure funktioniert“. Für den Ständerat sei ausserdem entscheidend gewesen, „dass eine Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung die auf der parlamentarischen Initiative basierende Vorlage abgelehnt hat“. Bundesrat Berset wies auf die bestehende Möglichkeit für Programme des Bundes (Jugend und Medien, Jugend und Gewalt) sowie auf die Förderungsmöglichkeiten für ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) hin.


Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Er hatte die Initiative im Mai noch teilweise angenommen. Hält dieser daran fest, muss der Ständerat erneut über Eintreten entscheiden.

Weitere Informationen


Wortprotokoll des Ständerats

Websitebeitrag zur Entscheidung des Nationalrats


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