Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Frauendiskriminierung zur Umsetzung der Rechte von Mädchen

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) hat am 18. November 2016 seine Empfehlungen an die Schweiz für die Gleichstellung von Mädchen und Frauen veröffentlicht.

In seiner 65. Session vom 24. Oktober bis 18. November in Genf behandelte der Ausschuss unter anderem die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)  in der Schweiz. Folgende Empfehlungen sind aus kinderrechtlicher Sicht besonders relevant:


Kinder mit uneindeutigem Geschlecht

Der Ausschuss kritisierte die ungenügende Unterstützung für intersexuelle Personen, deren Geschlechtsorgane im Kindesalter ohne medizinische Notwendigkeit und ohne ihre Zustimmung operiert wurden. Die Schweiz soll sicherstellen, dass intersexuelle Kinder gesetzlich vor unnötigen medizinischen oder chirurgischen Eingriffen geschützt sind. Betroffene Familien sollen Unterstützung erhalten und medizinische Fachpersonen zu diesem Thema geschult werden. Zudem sollen intersexuelle Personen, die ohne ihre Zustimmung operiert wurden, eine Wiedergutmachung erhalten.


Schädliche Praktiken

Der Ausschuss empfiehlt der Schweiz, die Massnahmen zur Prävention und zum Schutz von Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung, Kinder- und Zwangsheirat zur verstärken. Dem Präventionsgedanken verpflichtet, sollen Fachpersonen zu dem Thema geschult werden und betroffene Mädchen und Frauen Zugang zu relevanten Informationen erhalten.


Mädchen- und Frauenhandel

Zum Thema Mädchen und Frauenhandel empfiehlt der Ausschuss, die Bemühungen zur Sensibilisierung von Polizei und  Fachpersonen der Sozialen Arbeit zu verstärken und die Strafverfolgung aller Fälle von Menschenhandel sicherzustellen. Massnahmen zur Identifikation von potentiellen Opfern sollen verstärkt und der Zugang zu Hilfeleistungen für Opfer sichergestellt werden. Mädchen und Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, sollen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, unabhängig davon, ob sie mit den Strafvollzugsbehörden zusammenarbeiten wollen.


CEDAW-Empfehlungen (Concluding Observations) an die Schweiz

Dokumentation zum Thema auf Humanrights.ch


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