Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Frühjahrssession 2016

Im Nationalrat sind aus kinderrechtlicher Sicht verschiedene Vorstösse zu erwähnen, die die Bildung von Kindern und Jugendlichen betreffen. Die Motion „Bundesbeiträge an die Stiftung Education 21“ beauftragt den Bundesrat, die Bundesbeiträge an die Stiftung Education 21 zu streichen, die im Auftrag des Bundes auch Lehrmaterialien zu den Kinderrechten zur Verfügung stellt. Das Postulat „Stimmrechtalter 16 und Förderung politischer Bildung“ ist auch aus Sicht der politischen Partizipation von Jugendlichen sehr relevant und fordert den Bundesrat auf, einen Bericht zur Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre und zur Verstärkung der politischen Bildung Jugendlicher vorzulegen. Das Postulat „Schulisches Scheitern frühzeitig vermeiden. Vorschulischer Erwerb der Schulsprache für fremdsprachige Kinder“ richtet sich an die Kleinsten und fordert einen Bericht, inwiefern im Rahmen der vom Bund mitfinanzierten vorschulischen Kinderbetreuung Anreize für den Erwerb der künftigen Schulsprache gesetzt werden können.


Die Motion „Kinderpornografie. Verbot von Posing Bildern“ beauftragt den Bundesrat, eine dahingehende Gesetzesrevision vorzubereiten, dass der gewerbsmässige Handel mit Nacktfotos und entsprechenden Filmaufnahmen von Kindern künftig unter Strafe gestellt wird. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, weist aber auf „heikle Abgrenzungsschwierigkeiten“ hin.


Zahlreiche Vorstösse betreffen zudem das Familienrecht und Familienpolitik und damit die Bedingungen, in denen Kinder und Jugendliche in der Schweiz aufwachsen. Vor dem Hintergrund von Artikel 18 der UN-Kinderrechtskonvention, nach dem die Schweiz sicherstellen soll, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind, sind drei Vorstösse zu einem Vaterschafts- oder Elternurlaub hervorzuheben (Parlamentarische Initiative Candinas „Zwei Wochen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub“; Motion GLP „Elternurlaub statt Mutterschaftsurlaub“ und Motion Portmann „Elternurlaub. Mehr Wahlfreiheit bei gleichen Kosten“). Allerdings implizieren die Vorstösse alle einen verkürzten Mutterschaftsurlaub und laufen damit der Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses zuwider, „eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf mindestens sechs Monate in Betracht zu ziehen“ (Concluding Observation Nr. 59 g), 4. Februar 2015).


Im Ständerat ist aus Sicht der Kinderrechte insbesondere die Revision des Adoptionsgesetzes relevant. Mit der Gesetzesrevision wird das Kindeswohl bei der Adoptionsentscheidung weiter ins Zentrum gerückt. So werden die Ermessensspielräume erweitert, wenn dies im Interesse des Kindeswohls geboten erscheint. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch die Öffnung der Stiefkindadoption: Während eine solche bislang nur einem Ehepaar möglich ist, schlägt der Bundesrat vor, die Stiefkindadoption neu auch Paaren in eingetragenen Partnerschaften und Paaren in faktischen, verschieden- wie gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu öffnen. Um die Position des Kindes bei der Adoption zusätzlich zu stärken, schlägt der Bundesrat ausserdem vor, ausdrücklich die Pflicht ins Gesetz aufzunehmen, das Kind vor der Adoption anzuhören.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen.


ausführliche Vorschau


Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren und sind unter folgenden Links abrufbar:


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