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Menschenrechtskommissar des Europarats fordert besseren Schutz der Rechte von migrierenden Kindern

Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, Nils Muižnieks, fordert die Schweiz in einem Bericht auf, die besonderen Bedürfnisse von Kindern bei Entscheiden und Massnahmen in Migrations- und Asylfragen zu berücksichtigen und dem übergeordneten Interesse des Kindes Rechnung zu tragen.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats veröffentlichte am 17. Oktober 2017 seinen Bericht zur Menschenrechtslage in der Schweiz. Dieser greift eine Reihe von institutionellen Fragen der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte auf und kritisiert insbesondere den unzureichenden Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten. Dem Bericht ging ein dreitägiger Besuch des Kommissars in der Schweiz vom 22.-24. Mai 2017 voran.


Bedürfnisse von Kindern unzureichend berücksichtigt

Der Menschenrechtskommissar zeigt sich besorgt über die unzureichende Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Kindern in Asyl- und Migrationsrechtlichen Verfahren. Er stellt Mängel bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Bundesasylzentren fest, insbesondere in Bezug auf Spiel- und  Erholungsmöglichkeiten, auf den Schutz der Intimsphäre und beim Zugang zu Bildung.


Kritik an der Inhaftierung von Kindern auf der Flucht

Deutlich kritisierte der Kommissar die in einigen Kantonen verbreitete Praxis, über 15-jährige Kinder auf der Flucht aus administrativen Gründen zu inhaftieren. Er verweist auf die Tatsache, dass sich bereits eine Inhaftierung von kurzer Dauer traumatisierend auf die Kinder auswirken kann.


Erschwerter Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Personen

Kritik äusserte der Menschenrechtskommissar auch am Status der vorläufigen Aufnahme (F-Status). Diesen erhalten Flüchtende, die kein Asylschutz erhalten, aber aufgrund von Krisen oder Konflikten nicht in ihr Land zurückkehren können. Der Kommissar empfiehlt der Schweiz, einen Schutzstatus auszuarbeiten, der diesen Menschen dieselben Rechte zuteil kommen lässt wie anerkannten Flüchtlingen, insbesondere in Bezug auf die Familienzusammenführung, die Bewegungsfreiheit und den Zugang zu Sozialleistungen.


Nationale Menschenrechtsinstitution und Ombudsstellen

Der Bericht beinhaltet weiter eine Reihe von Empfehlungen zu institutionellen und rechtlichen Fragen des Menschenrechtsschutzes und der -förderung. Unter anderem begrüsst der Menschenrechtskommissar die Entscheidung der Schweiz, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Der Kommissar empfiehlt der Schweiz jedoch, das Mandat der Institution so breit wie möglich zu fassen und ihre Unabhängigkeit durch einen eigenen Rechtsstatus und durch genügend finanzielle Mittel zu garantieren.


Der Kommissar empfiehlt weiter die Schaffung von Ombudsstellen auf kantonaler oder lokaler Ebene, die zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte beitragen.


Medienmitteilung des  Menschenrechtskommissars vom 17.Oktober 2017 (in Englisch)

Bericht des Menschenrechtskommissars vom 17. Oktober 2017 (in Französisch)

Ausführlicher Bericht auf Humanrights.ch


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