Netzwerk Kinderrechte Schweiz
NGO-Bericht zur Überprüfung der Schweiz durch den UN-Menschenrechtsrat eingereicht
Der Bericht bezieht sich auf die dritte allgemeine regelmässige Überprüfung der Schweiz durch den UN-Menschenrechtsrat, die im November 2017 ansteht.
Die Universal Periodic Review (UPR)
In der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review – UPR) untersuchen die UN-Mitgliedsstaaten die Menschenrechtssituation in einem anderen Mitgliedsstaat. Basierend auf Berichten der Mitgliedsstaaten, des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte und der Zivilgesellschaft richten die Mitgliedstaaten Empfehlungen an den zu überprüfenden Staat. Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich – der Staat kann sie annehmen oder zurückweisen. Die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen in der Praxis wird dann im darauf folgenden Zyklus untersucht.
Die UN- Überprüfung findet alle viereinhalb Jahre statt. Das Verfahren beinhaltet eine Anhörung durch den UN-Menschenrechtsrat in Genf. Für die Schweiz fand diese Anhörung erstmals im Mai 2008 und zum zweiten Mal im Oktober 2012 statt. Im November 2017 findet nun die dritte Anhörung der Schweiz statt.
Bei der Überprüfung wird die Umsetzung sämtlicher menschenrechtlicher Verträge analysiert, auch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte
Die NGO-Plattform Menschenrechte vereint die Stimmen von mehr als 80 schweizerischen Nichtregierungsorganisationen. Eine Arbeitsgruppe der Plattform hat den NGO-Bericht zum UPR-Verfahren erstellt und den Mitgliedsorganisationen zur Konsultation vorgelegt. Der Bericht beleuchtet die Umsetzung der Empfehlungen aus den beiden vorhergehenden UPR-Zyklen 2008 und 2012, weist auf Lücken im Menschenrechtsschutz hin und nimmt auch neue Anliegen auf. Er deckt eine grosse Bandbreite menschrechtlicher Fragen ab.
Kinderrechtliche Forderungen
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz ist Mitglied der Kerngruppe der NGO-Plattform Menschenrechte und hat an der Erstellung des NGO-Berichts mitgewirkt. Als transversales Thema sind kinderrechtliche Anliegen in diverse Empfehlungen des Berichts eingeflossen. Darüber hinaus nimmt der Bericht spezifisch die Kinderrechte betreffende Anliegen auf und fordert die Schweiz auf:
Ein gesetzliches Verbot von Körperstrafen zu schaffen;
Massnahmen zu ergreifen, um die physische Integrität und Selbstbestimmung von Kindern mit uneindeutigem Geschlecht (intersex) zu garantieren und Opfer medizinisch nicht notwendiger ungewollter Genitaloperationen zu entschädigen;
Bildungsziele für die Menschenrechtsbildung auf allen Bildungsstufen festzulegen und die Curricula von Lehrpersonen entsprechend anzupassen;
Ein kindgerechtes Asylverfahren für unbegleitete Minderjährige zu schaffen und für diese besonders verletzliche Gruppe den Zugang zu kostenloser Rechtsberatung, zu psychosozialer Unterstützung und zu Bildungsangeboten sicherzustellen;
Bei Anträgen auf Familienzusammenführung das Interesse des Kindes gemäss Art. 3.1 KRK vorrangig zu berücksichtigen und das Recht auf Familienleben gemäss Art. 8 EMRK zu gewährleisten.
Ausblick
Den Staatenbericht zum dritten UPR-Zyklus muss die Schweiz bis Anfang August 2017 einreichen. Die Anhörung vor dem UN-Menschenrechtsrat findet am 10. November 2017 in Genf statt. Im Anschluss werden der Bund und die Kantone gemeinsam entscheiden, welche Empfehlungen die Schweiz akzeptiert.