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Rechtskommission des Nationalrats stimmt Kindesschutzvorlage zu
Meldepflichten bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung ausbauen
Die Vorlage will den Kreis der meldepflichtigen Berufsgruppen ausweiten. Waren bisher nur Amtspersonen zur Meldung von Verdachtsfällen verpflichtet, soll diese Pflicht neu auch auf andere Fachpersonen ausgeweitet werden, die beruflich mit Kindern zu tun haben. Zudem zielt die Vorlage auf eine Vereinheitlichung der Meldepflichten und Melderechte bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung ab. Heute gelten von Kanton zu Kanton unterschiedliche Rechte und Pflichten, was mit grossen Unsicherheiten für Fachpersonen verbunden ist.
Begriff „Kindswohl“ konkretisieren
In Abweichung zum Ständerat, der im September 2016 der Vorlage bereits zugestimmt hatte, hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, den Begriff des „Kindswohls“ in der Vorlage zu konkretisieren. Demnach soll dann Meldung erstellt werden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint.
Zielsetzung der Vereinheitlichung nicht erfüllt
Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass Kantone, deren Melderechte und Meldepflichten über diejenigen der Kindesschutzvorlage hinausgehen, ihre jeweiligen Regelungen beibehalten können. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der das Ziel der Vereinheitlichung zwischen den Kantonen höher gewichtete.