Netzwerk Kinderrechte Schweiz
SKMR: Studie zur Anhörung von Kindern durch Behörden
Das Recht des Kindes auf Anhörung in allen es betreffenden Verfahren ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Ausgehend von dieser Bestimmung untersucht die Studie die Anwendung des Rechts auf Anhörung in zwei Bereichen, die einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben eines Kindes bedeuten: die zivilrechtliche Fremdplatzierung und die Wegweisung eines ausländischen Elternteils. Beide Situationen bringen eine Trennung des Kindes von einem oder beiden Elternteilen mit sich.
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen
Für die Untersuchung der Anhörungspraxis in Fremdplatzierungsverfahren wurden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in den Kantonen Bern, Freiburg und Neuenburg befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Recht auf Anhörung in den drei untersuchten Kantonen sehr unterschiedlich angewendet wird. Unterschiede bestehen etwa beim Einbezug der Kinder in das Verfahren, bei der Information der Kinder über die Ergebnisse des Verfahrens sowie bei der Ausbildung der für die Befragung zuständigen Fachpersonen.
Die Autorinnen empfehlen den Kantonen, Kinder während des gesamten Platzierungsverfahrens einzubeziehen und sie regelmässig über Entscheide zu informieren. Die Kantone sind angehalten, sich um eine Vereinheitlichung der Anhörungs-Praxis innerhalb ihres Kantons zu bemühen und entsprechende Hilfsmittel und Standards auszuarbeiten. Weiter gilt es, Personen, die Kindesanhörungen durchführen, in kindgerechten Befragungstechniken zu schulen.
Wegweisungsverfahren: Kinder werden zu wenig angehört
Gravierende Lücken in Bezug auf die Gewährung des Rechts des Kindes auf Anhörung stellt die Studie bei Wegweisungsverfahren eines ausländischen Elternteils fest. Die Ergebnisse einer Online-Befragung aller kantonalen Migrationsämter zeigen: In weniger als der Hälfte der Kantone werden Kinder angehört. Dies obwohl die Wegweisung eines Elternteils einen gravierenden Einschnitt im Leben eines Kindes bedeutet. Hier stellt die Studie zu Recht Bedarf an Sensibilisierungsmassnahmen und Schulung zu den Kinderrechten fest.
Die unzureichende Anwendung des Rechts auf Anhörung hat der Schweiz auch Kritik von Seiten des UN-Kinderrechtsauschusses eingetragen: Der Ausschuss zeigte sich in seinen Empfehlungen an die Schweiz vom Februar 2015 besorgt darüber, dass das Recht des Kindes auf Anhörung in der Praxis nicht in allen Kantonen angewendet wird. Er empfahl der Schweiz daher, Massnahmen zur Verankerung dieses Rechts in allen Gerichts- und Verwaltungsverfahren zu ergreifen und Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, entsprechend auszubilden.
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz (Februar 2015)