Netzwerk Kinderrechte Schweiz

UN-Menschenrechtsrat: Empfehlungen zur Umsetzung der Kinderrechte

Im November 2017 fand die allgemeine regelmässige Überprüfung (Universal Periodic Review UPR) der Schweiz durch den UN-Menschenrechtsrat in Genf statt. Die Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrates haben 251 Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in der Schweiz formuliert.

251 Empfehlungen an die Schweiz

Beim UPR Verfahren haben die Staaten die Möglichkeit, Empfehlungen anzunehmen oder abzulehnen. Von den 251 Empfehlungen akzeptierte die Schweiz 121 Empfehlungen direkt. Bei 63 Empfehlungen liess es die Schweiz vorerst offen, ob sie diese anzunehmen, oder abzulehnen gedenkt. Sie wird sich bis im März 2018 dazu äussern müssen. Schliesslich lehnte die Schweiz auch 68 Empfehlungen der Mitgliedsstaaten ab. Das bedeutet, dass die Schweiz diese Empfehlungen nicht umsetzen will. Darunter fällt auch die Empfehlung, die verbleibenden Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzuziehen.


Gegenstand zahlreicher Empfehlungen sind die Rahmenbedingungen des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz, darunter sind Empfehlungen zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und zur Verantwortung von internationalen Unternehmen für den Schutz der Menschenrechte. Darüber hinaus zielt eine Vielzahl von Empfehlungen auf die Verbesserung der kinderrechtlichen Situation.


Angenommene Empfehlungen zu Kinderrechtsthemen

Erfreulich ist, dass die Schweiz Empfehlungen akzeptiert, die auf eine bessere Umsetzung des Inklusionsansatzes in der Schule drängen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder mit einer Behinderung in allen Kantonen Zugang zu inklusiven Bildungsangeboten erhalten. Zudem sollen auch Angebote der frühen Förderung für Kinder mit einer Behinderung zur Verfügung stehen.

Sehr zu begrüssen ist weiter, dass die Schweiz die Empfehlung akzeptiert, wonach das Asylverfahren das übergeordnete Interesse von unbegleiteten Kindern vollumfänglich respektieren soll. Zudem will der Bund sicherstellen, dass auch Kinder im Asylverfahren ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können.

Weitere angenommene Empfehlungen sind:


Die Armutsbekämpfung intensivieren und Massnahmen ergreifen, die auf eine Verbesserung der Situation von Frauen und Kindern mit ausländischer Staatsbürgerschaft zielen;

Massnahmen zur Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Menschen ausbauen;Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern weiterführen und die Opferhilfe stärken;

Die Verfügbarkeit von zahlbaren Kinderbetreuungseinrichtungen steigern;

Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) intensivieren und Täter/innen bestrafen;

Alle Formen von Körperstrafen verbieten.


Noch nicht entschiedene Empfehlungen zu Kinderrechtsthemen

Noch nicht entschieden hat die Schweiz, ob sie die zahlreichen Empfehlungen zum Verzicht auf die administrative Inhaftierung von Minderjährigen annehmen will. Auch zur Empfehlung, in allen Kantonen Jugendliche in Haft getrennt von Erwachsenen unterzubringen, hat sich die Schweiz noch nicht geäussert. Offen ist zudem, wie sich die Schweiz zur Empfehlung stellt, Mindeststandards der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden einzuhalten.


Das Netzwerk Kinderrechte fordert, dass die Schweiz die notwenigen Massnahmen einleitet, damit sie die dringenden Empfehlungen zum Verzicht auf die Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Trennung von Erwachsenen in Haftanstalten annehmen kann und sich für die Einhaltung von Minimalstandards bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden einsetzt.


Abgelehnte Empfehlungen mit Bezug zur Kinderrechtskonvention

Bedauerlich ist, dass die  Schweiz ablehnt, die verbleibenden Vorbehalte zur KRK zurückzuziehen, wie dies mehrere Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrates forderten. Auch der mehrfach ausgesprochenen Empfehlung, das Strafmündigkeitsalter auf ein international akzeptables Niveau anzuheben, schenkt die Schweiz keine Folge. Diese Altersgrenze ist in der Schweiz mit 10 Jahren im internationalen Vergleich erschreckend tief angesetzt.  


Paradoxe Haltung zum Verbot von Körperstrafen

Die Schweiz lehnte eine Empfehlung Schwedens ab, das ein explizites Verbot aller Formen von Körperstrafen fordert, auch in der Familie. Paradox mutet an, dass sie gleichzeitig eine unverbindlicher formulierte Empfehlung Kirgistans akzeptierte, wonach alle Formen der körperlichen Bestrafung verboten werden sollen. Damit hält die Schweiz bedauerlicherweise an ihrer Haltung fest, körperliche Strafen in der Familie nicht explizit zu verbieten. Dies obwohl sowohl der UN-Menschenrechtsrat, der UN-Menschenrechtsausschuss und der UN-Kinderrechtesauschuss dies der Schweiz bereits mehrfach empfohlen haben.


Der Verein „Keine Gewalt gegen Kinder“ hat kürzlich eine Petition zum Verbot von Körperstrafen und psychischer Gewalt an Kindern in der Schweiz lanciert.


Ausführlicher Bericht zum UPR-Verfahren auf Humanrights.ch

Bericht der Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats mit Empfehlungen an die Schweiz (in Englisch)


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