Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Vernehmlassung zur Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Das Gesetz regelt die Grundfinanzierung der NMRI und definiert die Trägerschaft und Aufgaben der künftigen Institution: Der Bundesrat schlägt eine NMRI als universitäres Zentrum vor, das mit einem Bundesbeitrag von einer Million Schweizer Franken ausgestattet werden soll.
Die Vorlage verweist explizit auf die so genannten Pariser Prinzipien. Dabei handelt es sich um Grundsätze für die Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitutionen, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1993 verabschiedete.
Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Grundsätzlich begrüsst das Netzwerk Kinderrechte Schweiz den Vorentwurf des Bundesgesetztes über die Unterstützung der NMRI. Die Stellungnahme des NKS zu dieser Vorlage orientiert sich am Ziel einer Nationalen Menschenrechtsinstitution, die die Pariser Prinzipien vollumfänglich erfüllt. Alles andere würde unseren Ansprüchen an die Schweiz sowie dem menschenrechtspolitischen Selbstbild der Schweiz nicht genügen.
Bei einigen Punkten der Vorlage nimmt das Netzwerk Kinderrechte Schweiz eine kritische Haltung ein. Dies gilt insbesondere für das Kriterium der Unabhängigkeit der künftigen NMRI, die im präsentierten Vorschlag zu wenig klar geregelt ist. Weiter ist das NKS der Ansicht, dass im Gesetz explizit festgehalten sein muss, dass sich das Mandat der NMRI auf die Umsetzung des gesamten Spektrums der Menschenrechte bezieht, also auch die Kinderrechte miteinschliesst.
Ein effektiver Menschenrechtsschutz muss zudem auch die individuelle Ebene berücksichtigen und der diskriminierungsfreie Zugang zur Justiz sichergestellt werden muss. Es braucht Mechanismen, damit sich alle Menschen mit einer wirksamen Beschwerde für ihre Rechte wehren können. Dies gilt insbesondere für Kinder, da sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes besonders vulnerabel für Menschenrechtsverletzungen sind und ihre Rechte nur beschränkt einfordern können. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert daher, dass sich die Institution für die Förderung des Zugangs zur Justiz für Kinder und weitere Gruppen einsetzen soll.
Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober 2017.
Unterlagen des Bundes zur Vernehmlassung
Die Pariser Prinzipien
Rechtsgrundlage: Die NMRI muss auf einer eine ausreichend detaillierte Rechtsgrundlage basieren;
Unabhängigkeit: Die NMRI darf nicht den Weisungen von Regierung und Parlament unterstehen. Die Unabhängigkeit muss gesetzliche verankert sein;
Umfassendes Mandat: die NMRI muss alle Menschenrechte fördern und schützen, auch Kinderrechte;
Ausreichende Finanzierung: die NMRI muss über eine ausreichende Grundfinanzierung verfügen;
Pluralistische Zusammensetzung: In der NMRI sollen verschiedene gesellschaftliche Kräfte vertreten sein, um möglichst unabhängig durch Einflussnahme von aussen zu sein;
Optional sehen die Pariser Prinzipien einen Mechanismus für die Entgegennahme von Individualbeschwerden vor.
Stellungnahmen anderer Akteure
Stellungnahme der Allianz für eine Ombudsstelle für Kinderrechte (OSKR-Allianz)Stellungnahme NGO-Plattform Menschenrechte
Stellungnahme der Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)