Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Optimus-Studie zu Kindeswohlgefährdung in der Schweiz zeigt deutlichen Handlungsbedarf im Kindesschutz
Die Studie untersucht die von öffentlichen und privaten Kindesschutzorganisationen erbrachten Leistungen für betroffene Kinder und gibt erstmals umfassend Auskunft über die Formen der Kindeswohlgefährdung.
Insgesamt hat das Forscherteam 432 Kindesschutzorganisationen angefragt, an der Studie mitzuwirken. Über 80% der angefragten Organisationen stellten ihre Daten für die Studie zur Verfügung. Dazu gehören die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB, Kinderschutzgruppen an Spitälern, die Polizei und Opferberatungsstellen.
30’000-50'000 Kinder jährlich von Misshandlung betroffen
Die Resultate zeigen, dass jährlich zwischen 30'000 und 50'000 Kinder mit Kindesschutzorganisationen in Kontakt kommen, weil sie psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt sind, vernachlässigt werden, Partnergewalt miterleben müssen oder sexuellen Missbrauch erleiden. In Prozentzahlen entspricht dies pro Jahr 2 bis 3.3 Prozent aller Kinder in der Schweiz.
Lücken im System
Dank der Studie sind auch erstmals Rückschlüsse dazu möglich, wie gut das System funktioniert und wo es Lücken im Kindesschutz gibt:
Auch in Bezug auf das Geschlecht der Kinder sind Unterschiede in der Erkennung der Gefährdung zur verzeichnen. So werden beispielsweise psychische Misshandlungen bei Mädchen häufiger erfasst, und körperliche Misshandlungen eher bei Jungen. Mit dem reellen Vorkommen der Misshandlungen deckt sich dies allerdings nicht, wie man aus anderen Studien weiss.
Weiter zeigt sich, dass Kinder, die körperliche Gewalt erfahren, meist relativ spät mit Kindesschutzorganisationen in Kontakt kommen. Die obwohl Studien zeigen, dass auch jüngere Kinder von körperlicher Gewalt betroffen sind.
Die Studie liefert auch Antworten auf die Frage, wer die Gefährdungen meldet. So kommen Strafanzeigen häufig von betroffenen Kindern selbst oder deren Eltern. Zivilrechtliche Gefährdungsmeldungen stammen häufiger von Fachpersonen. Bedenklich ist, dass auffallend wenig Schulen Gefährdungsmeldungen erstatten, obwohl diese in engem Kontakt zu Kindern stehen.
Handlungsbedarf bei der Datenerhebung und Koordination
Die Optimus-Studie leistet eine wertvolle Datengrundlage für die Verbesserung des Kindesschutzes in der Schweiz. Es ist nun an Bund und Kantonen, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz, diese Datenerhebung regelmässig weiterzuführen. Nur so lässt sich das Kindesschutzsystem längerfristig überwachen und Verbesserungen erreichen.
Die grossen regionalen Unterschiede in der Erfassung von Kindeswohlgefährdungen zeigen deutlich, dass in vielen Kantonen nach wie vor Handlungsbedarf besteht, wenn es darum geht, Kinder umfassend zu schützen. Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt, dass Staaten alle geeigneten Massnahmen für den Schutz der Kinder ergreifen. Das Recht auf Schutz muss für alle Kinder in der Schweiz gelten, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Geschlecht oder ihrem Alter. Der UN-Kinderrechtsausschuss empfiehlt denn auch der Schweiz, die nationale Koordination im Kindesschutzbereich zu verbessern. Die vorliegende Studie verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich.