Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Welttag gegen die weibliche Genitalverstümmelung: weiteres Engagement der Schweiz gefordert

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien stellt eine Verletzung der Menschen- und Kinderrechte dar, insbesondere das Recht auf Schutz vor Gewalt gegen Mädchen. Seit 2012 ist die weibliche Beschneidung hierzulande explizit verboten. Anlässlich des Welttages gegen Mädchenbeschneidung vom 6. Februar wird daran erinnert, dass die Gefahr vor weiblicher Genitalverstümmelung aber auch weiterhin in der Schweiz existiert.

In der Schweiz sind rund 14'700 Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C)) betroffen oder bedroht. Die weibliche Genitalverstümmelung ist in der Schweiz strafrechtlich (Artikel 124 des Strafgesetzbuches) verboten, auch wenn die Tat im Ausland begangen wird. Im Februar 2019 sprach das Bundesgericht ein Urteil gegen eine Mutter von zwei Töchtern, die diese in Somalia vor der gemeinsamen Einreise in die Schweiz beschneiden liess. Dieser Leitentscheid des Bundesgerichts untermauert, dass es keine Rolle spielt, dass die Tat im Ausland begangen wurde und die Frau damals noch keinen Bezug zur Schweiz hatte. Das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung zielt im Sinne der Generalprävention auf eine grösstmögliche Repression ab.


Der Entscheid zeigt, dass auch in der Schweiz noch viel Handlungsbedarf zur Prävention der Verstümmelung weiblicher Genitalien herrscht. Im Jahr 2015 hat der UN-Kinderrechtsausschuss der Schweiz bereits empfohlen, sich stärker gegen weibliche Genitalverstümmelung einzusetzen. Im Zeitraum von 2016 bis 2019 unterstützt der Bund das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, welches auf ihrer Web-Plattform Informationen, praktische Hilfestellungen und Beratung zur weiblichen Genitalverstümmelung bereitstellt, sowie regionale Fachstellen mit niederschwelligen Unterstützungsangeboten aufbaut. Das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Staatssekretariat für Migration (SEM) finanzierte Projekt wird jedoch dieses Jahr auslaufen. Über die Weiterfinanzierung dieses Projektes von Seiten des Bundes wird Mitte des Jahres 2019 entschieden. Eine nachhaltige Strategie für die Förderung der Prävention- und Sensibilisierung ist jedoch weiterhin angezeigt.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz sieht immer noch viel Handlungsbedarf in der Systematik und Nachhaltigkeit der Massnahmen gegen FGM/C. Insbesondere sollte die weibliche Genitalverstümmelung verstärkt als eine Form von häuslicher Gewalt oder auch Kindeswohlgefährdung mitgedacht werden.


Kaum öffentliche Sensibilisierung und Auseinandersetzung gibt es allerdings mit weiteren Formen von Genitalbeschneidung, insbesondere die Beschneidung von Knaben oder an Kindern mit uneindeutigem Geschlecht bei der Geburt. Alle diese Praktiken thematisiert das Netzwerk auch im Rahmen der Bestandsaufnahme und Eingabe für die Liste dringlicher Themen an den UN-Kinderrechtsausschuss im Rahmen des aktuellen 3. Staatenberichtsverfahrens der Schweiz.


Weitere Informationen rund um das Thema weibliche Genitalverstümmelung


Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz
Bundesamt für Gesundheit (BAG): Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung
Schweiz verurteilt Somalierin wegen Beschneidung ihrer Töchter, Der Bund, 22.02.2019
Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung will Schutz weiter sicherstellen, Aargauer Zeitung, 06.02.2019
Postulat 18.3551: Massnahmen gegen Mädchenbeschneidung
Fedpol: fedpol gegen Mädchenbeschneidung


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