Netzwerk Kinderrechte Schweiz
COVID 19 und Kinderbetreuung: News aus den Kommissionen
Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und
Ständerates wollen in Ergänzung zu den bisherigen bundesrätlichen Massnahmen
für die Wirtschaft die Kitas und weitere Institutionen der familienergänzenden
Kinderbetreuung Finanzhilfen gewähren. Mit den Beiträgen sollen ausgebliebene
Betreuungsbeiträge der Eltern kompensiert werden können.
In der Vorbereitung auf die ausserordentliche Session vom 4. bis 8. Mai haben sich die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur von National- und Ständerat (WBK-N und WBK-S) mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auseinandergesetzt. Zusätzlich zu den bisherigen bundesrätlichen Massnahmen hat sich die WBK-N für die finanzielle Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung ausgesprochen. Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie die Ausarbeitung einer parlamentarischen Notverordnung (20.407) und mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Einreichung einer Kommissionsmotion zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung beschlossen (20.3128). Dies nachdem die WBK-N von den Generalsekretärinnen der EDK und der SODK über die aktuellen Unterstützungsmassnahmen der Kantone in diesem Bereich informiert worden ist. Ziel von Initiative und Motion ist, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung abzufedern. Hierzu sieht die WBK-N einen Kredit von 100 Millionen Franken vor, mit dem sich der Bund an den Aufwendungen der Kantone beteiligen soll. Die WBK-N hatte bewusst beide parlamentarischen Instrumente gewählt, damit die ständerätliche Kommission die Möglichkeit hat, den ihr adäquat erscheinenden Weg zu wählen.
Die ständerätliche Schwesterkommission hat sich für den Weg der Kommissionsmotion entschieden und eine gleichlautende Motion im Ständerat eingereicht (20.3129). Im Gegensatz zur WBK-N verzichtet sie jedoch darauf, einen spezifischen Kredit in den Nachtrag I zum Budget 2020 einzutragen. An den Kosten soll sich der Bund mit 33% an den Aufwendungen der Kantone (und Gemeinden) beteiligen. Beide Kommissionsmotionen werden voraussichtlich in der ausserordentlichen Session im Mai vom Parlament behandelt.
Wie kritisch die Situation in der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung ist, zeigt kibesuisse in einer Medienmitteilung auf. Mit der Petition «Keine Betreuungskrise nach der Corona-Krise» lanciert der Verband zusammen mit dem VPOD zudem eine Petition.
Weitere kinderrechtlich relevante Geschäfte im Zusammenhang mit der Corona-Krise
Neben der nachträglichen Genehmigung der Kredite für den Leistungs- und Breitensport, hat die WBK-N nach einem Austausch mit Swissolympic und dem Bundesamt für Sport mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die für das Jahr 2020 budgetierten J+S Beiträge trotz der durch die Corona-Krise ausgefallenen Kurse und Angebote an die Jugend- und Sportvereine ausbezahlt werden können.
Taskforce gegen häusliche Gewalt
Beide Kommissionen habe den bundesrätlichen Entscheid zum Einsatz der Taskforce gegen häusliche Gewalt begrüsst (siehe dazu auch den Webbeitrag vom 26. März 2020). Sowohl die WBK-N als auch die ständerätliche Schwesterkommission fordern den Bundesrat nun auf, über die bereits ergriffenen Massnahmen hinaus zusätzliche finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des Beratungsangebots einzusetzen. Es sei wesentlich, so schnell und umfassend wie möglich zu informieren, an wen sich die von häuslicher Gewalt betroffenen Personen werden können und welche Hilfsmöglichkeiten für sie bestehen.
Massnahmen gegen einen Lehrstellenmangel
Die WBK-N hat sich ausführlich und im Austausch mit der Generalsekretärin der EDK mit den Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen auf den Bildungsbereich auseinandergesetzt. Sie ist sich bewusst, dass alle Bereiche – von der obligatorischen Schule über die Berufsbildung bis hin zur tertiären Bildung und der Forschung – stark von den verhängten Einschränkungen betroffen sind. Im Anschluss hat sich die WBK-N mit 12 zu 10 Stimmen und 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat prüfen solle, wie einem Mangel an Lehrstellen aufgrund der Covid-19-Massnahmen entgegengewirkt getätigt werden kann.