Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Der Nationalrat billigt Massnahmen zur Terrorbekämpfung ohne Rücksicht auf die Kinderrechte
Am 19. Juni stimmte der Nationalrat den umstrittenen Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus zu. Dies obwohl das Netzwerk Kinderrechte Schweiz und andere Menschenrechtsorganisationen im Vorfeld vorn den problematischen Aspekten der Anti-Terror-Vorlagen für die Grund- und Kinderrechte gewarnt hatten.
Insbesondere das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus» geht aus kinderrechtlicher Sicht entschieden zu weit. Dieses gibt der Polizei zusätzliche präventive Instrumente für den Umgang mit potentiellen terroristischen «Gefährdern» in die Hand. Diese präventiven Zwangsmassnahmen können auch gegen Minderjährige verhängt werden. Namentlich sollen Kinder ab 15 Jahren unter Hausarrest gestellt werden können. Kontakt- und Rayonverbote können sogar gegen Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen werden.
Äusserst besorgniserregend ist dabei, dass die Massnahmen präventiv, auf der Basis von reinen «Anhaltspunkten» verhängt werden können - also auch dann, wenn noch keinerlei strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt. Das polizeiliche Massnahmenpaket riskiert damit eine Stigmatisierung oder gar eine Kriminalisierung von jungen Menschen und widerspricht damit klar dem Geist der UN-Kinderrechtskonvention.
Am 16. Juni hatte der Nationalrat bereits der damit verbundenen Vorlage «Terrorismus und organisierte Kriminalität» zugestimmt. Damit folgt er dem Ständerat, welcher sich bereits in der Frühjahrsession für die Vorlagen ausgesprochen hatte.
Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz