Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Die EKKJ setzt sich für die Einhaltung der Kinderrechte während der Covid-19-Krise ein
Die EKKJ stellt besondere Herausforderungen in folgenden vier Bereichen fest: 1) im Kindesschutz, 2) in der obligatorischen und nachobligatorischen Bildung, 3) in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und 4) in der Information, sowie Unterstützung nach der Gesundheitskrise. Dabei geht es insbesondere darum, das Recht auf Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung zu garantieren und die Anwendung der Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Pflege, angemessene Lebensbedingungen, Mitwirkung, Bildung, Schutz vor allen Formen von Gewalt sicherzustellen.
Im Schreiben plädiert die Kommission dafür Wege zu finden, wie Kindern und Jugendlichen auch in der Krise Zugang zu wichtige Unterstützungsangeboten gewährleistet werden kann. Besonders ausschlaggebend ist dies für Not- oder Gewaltsituationen, aber auch in den für das Wohlbefinden wichtigen Lebensbereichen wie Betreuung, Schule oder Lehre und Freizeit.
Die EKKJ weist darauf hin, dass besonders verletzliche Gruppen von Kindern und Jugendlichen und ihre Bezugspersonen zusätzliche Hilfe benötigen (z.B. bei gesundheitlichen oder psychosozialen Herausforderungen, schulischen Schwierigkeiten oder Armutsbetroffenheit), um mit der aktuellen Situation umzugehen. Die EKKJ empfiehlt dafür die Kinder- und Jugendnahen Akteurinnen und Akteure (gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen) zu stärken, damit diese gemeinsam mit den Behörden die Minderjährigen und ihre Familien auf innovativen Wegen im erheblich veränderten Alltag begleiten können.
Schliesslich plädiert die EKKJ in ihrem Schreiben dafür, Kinder und Jugendliche als Akteurinnen in der Krise ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass sie altersgerecht über den Umgang mit der Gesundheitskrise informiert sind. Die Kommission fordert damit auch, ihre Partizipation am öffentlichen Leben generell zu stärken.
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