Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Internationaler Kinderrechtstag: ganzheitliche Umsetzung der Kinderrechte in Krisenzeiten besonders gefordert

Zum Anlass des internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November zieht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz Bilanz zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz. Das Netzwerk fordert einen umfassenden Rahmen für die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz – gerade auch mit Blick auf die Massnahmen zur Pandemie-Bekämpfung.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft in regelmässigen Abständen, wie die Kinderrechte in der Schweiz umgesetzt sind und macht Empfehlungen für Massnahmen in den Bereichen, in welchen noch Lücken bestehen. Der Ausschuss richtete zum Abschluss seiner zweiten Überprüfung der Schweiz im Februar 2015 zahlreiche Empfehlungen an die Schweiz. In seiner jährlichen Bilanz beleuchtet das Netzwerk Kinderrechte Schweiz seitdem deren Umsetzung.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert starke Rahmenbedingungen, die den Schutz und die Förderung der Kinderrechte garantieren:


Das Interesse des Kindes im staatlichen Handeln verankern

  • Eine umfassende Analyse der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bzw. deren Auswirkungen auf Kinder, insbesondere aus vulnerablen Gruppen, ist unter Einbezug von Kindern durchzuführen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind in den Pandemie-Plan der Schweiz aufzunehmen. Überdies ist ein geeigneter Prüfungs- und Reflexionsmechanismus in den nationalen und die kantonalen Pandemie-Pläne einzubauen.
  • Allgemein sind Prüfungs- und Reflexionsmechanismen auf Ebene von Bund und Kantonen zu schaffen, um sicherzustellen, dass neue gesetzliche Grundlagen, Programme und Projekte auf ihre Auswirkungen auf die Kindsinteressen hin geprüft werden (Folgenabschätzung in Kinderrechtsfragen).


Eine koordinierte Kinderrechtspolitik und -strategie umsetzen

  • Bund und Kantonen haben eine gesamtschweizerische Kinderrechtsstrategie und -planung auszuarbeiten. Besonderes Augenmerk muss dabei auf den Rechten besonders vulnerabler Gruppen von Kindern liegen, wie z.B. Kinder im Fluchtkontext, Kinder mit einer Behinderung, fremdplatzierte Kinder, sowie auf Kindern, die Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt sind. Die nationale Strategie hat klare Vorgaben für die Kantone zu den Leistungen und Ansprüchen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung, des Kindes- und Jugendschutzes und der Partizipation von Kindern zu definieren. Hierfür muss das Bundesamt für Sozialversicherungen mit mehr Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet werden.


Eine Datenerhebung in Einklang mit der UN-KRK etablieren

  • Bund und Kantone haben mit Blick auf gefährdete Gruppen von Kindern schweizweite Daten zu Struktur und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinder- und Jugendschutzes sowie zu ihrer Nutzung zu erheben und auszuwerten. Weiter sind Daten zu den öffentlichen Ausgaben für diese Angebote auf allen drei föderalen Ebenen notwendig.


Eine unabhängige und ausreichend finanzierte nationale Menschenrechtsinstitution schaffen und Beschwerdestellen für Kinder einsetzen

  • Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die Gesetzesvorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution, fordert jedoch eine ausreichende Mittelausstattung der Institutionen. Das Netzwerk ist der Ansicht, dass die dafür in Aussicht gestellten finanziellen Mittel in der Höhe von 1 Mio. CHF es der Institution nicht erlaubt, ihren Auftrag glaubwürdig und in Einklang mit den Pariser Prinzipien umzusetzen.
  • Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die Überweisung der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» ausdrücklich. Der Bund ist nun gefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer Ombudsstelle auszuarbeiten, die ihre Unabhängigkeit, deren ausreichende Finanzierung und die Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien gewährleisten.


Die nächste Staatenüberprüfung der Schweiz durch den UN-Kinderrechtsausschuss erfolgt im Jahr 2021. Bund und Kantone sind nun gefordert, dem UN-Kinderrechtsausschuss in Form eines Staatenberichts über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht zu erstatten.


Bilanz 2020 zur Umsetzung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses

Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom Februar 2015

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