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Längere Mutterschafts-Entschädigung für Frauen mit kranken Neugeborenen

Der Ständerat hat am 2. März einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt. Neu sollen Mütter mit kranken Neugeborenen länger Mutterschafts-Entschädigung erhalten.

Wenn ein Baby nach der Geburt für längere Zeit im Spital betreut werden muss, soll die Mutter künftig eine Verlängerung der Mutterschafts-Entschädigung beantragen können. Der Ständerat hat in der Frühjahrssession einer entsprechenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt.

Neu soll der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage verlängert werden können. Voraussetzung ist, dass das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital betreut werden muss. Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten auf rund 6 Millionen Franken. Bisher konnte die Entschädigung zwar aufgeschoben werden, wenn ein Baby nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben musste, die Mutter erhielt aber keinen Erwerbsersatz.

Die Anpassung setzt die Motion 16.3631 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates um. Die Vorlage wird nun noch im Nationalrat behandelt. 


18.092 Geschäft des Bundesrates. Erwerbsersatzgesetz. Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

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