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Recht auf Anhörung – Bundesrat sieht die Kantone in der Verantwortung

Der Bundesrat hat am 2. September den lange erwarteten Postulatsbericht zur Umsetzung des Anhörungsrechts von Kindern verabschiedet. Im Bericht hält der Bundesrat zwar fest, dass Partizipationsrechte von Kindern in der Schweiz noch ungenügend umgesetzt sind, konkrete Massnahmen will er jedoch keine ergreifen. Handlungsbedarf anerkennt der Bund bei der Information und Sensibilisierung von Fachkreisen, sieht aber in erster Linie die Kantone in der Verantwortung.

Der Bericht des Bundesrates erfüllt das Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (14.3382,"Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz"), das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung gemäss der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in der Schweiz eingehalten wird und wo es allenfalls Verbesserungsbedarf gibt.


Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR hat in der Folge im Auftrag des Bundes die Umsetzung der Partizipationsrechte in den Bereichen Familienrecht, Jugendstrafrecht, Kindesschutz, Bildung, Gesundheit und Jugendparlamente untersucht. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Beteiligungsrechte gemäss Artikel 12 der UN-KRK noch nicht vollständig umgesetzt sind und insbesondere zwischen den Kantonen grosse Unterschiede bestehen. Die Autorinnen der Studie formulieren 28 Empfehlungen, davon richten sich 5 Empfehlungen an den Bund und 23 Empfehlungen an die Kantone. An den Bund richtete das SKMR folgende Empfehlungen:


  • Anpassung von Verfassung und Zivilgesetzbuch: Die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäss Art. 11 BV als rechtlich durchsetzbares Sozialrecht anerkennen und das Partizipationsrecht von Kindern nach Art. 12 UN-KRK im Personenrecht explizit festschreiben;
  • Schaffung eines eidgenössischen Büros für Kinderrechte;
  • Systematischer Einbezug von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene in Projekten, Kommissionen und Gesetzgebungsarbeiten;
  • Partizipation als verbindliches Leitziel der schweizerischen Kinder- und Jungendpolitik festlegen;
  • Schweizweite Sensibilisierungskampagnen zur Partizipation durchführen.  


Der Bundesrat anerkennt in seinem Postulatsbericht, dass das Partizipationsrecht in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt ist. Konkrete gesetzliche Anpassungen will der Bundesrat jedoch nicht vornehmen, sondern setzt auf Information und Sensibilisierung betroffener Fachkreise. Diesbezüglich sieht der Bund in erster Linie die Kantone in der Verantwortung.


Einzig hinsichtlich der Kritik an der Regelung der fürsorgerischen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen will der Bundesrat handeln. Das SKMR hält in seiner Studie fest, dass umfassende Vorschriften hinsichtlich der fürsorgerischen Unterbringung von Kindern fehlen und die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Erwachsenenschutzrechts den besonderen Kindesbedürfnissen und Kinderrechten zu wenig Rechnung tragen. Der Bundesrat hat nun das EJPD beauftragt, die geltende gesetzliche Regelung in diesem Bereich zu evaluieren.


Weitere Informationen


Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte

Zusammenfassung der Studie

Postulatsbericht

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