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Kinderrechte im Parlament: Rückschau auf die Sondersession des Nationalrats

Der Nationalrat hat während der vergangenen Sondersession (3. bis 5. Mai) die Motion «24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention» angenommen. Weiter hat der Rat eine Motion von Nationalrat Nantermod angenommen, die die Verweigerung des Besuchsrechts für den nicht sorgeberechtigten Elternteil unter Strafe stellen will.

Mit 127 zu 51 Stimmen hat sich der Nationalrat für die gleichlautenden Motionen «24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffenen Personen gemäss Istanbul-Konvention» von Nationalrätin Funiciello und Nationalrätin Vincenz-Stauffacher ausgesprochen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein schweizweites professionelles 24h-Beratungsangebot (sowohl telefonisch wie auch online) für Opfer von Gewalt und davon mitbetroffenen Personen einzurichten oder dieses zu koordinieren. Das Beratungsangebot muss die Anforderungen von Artikel 24 der Istanbul-Konvention erfüllen, für alle Betroffenen leicht zugänglich und in der Bevölkerung breit bekannt sein. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, sieht die Zuständigkeit jedoch bei den Kantonen. Der Bund könnte dabei jedoch eine koordinierende Rolle übernehmen. Der Ständerat hat im März bereits eine gleichlautende Motion von Ständerätin Herzog angenommen.


Weiter spricht sich der Nationalrat dafür aus, dass die unrechtgemässe Verweigerung des Besuchsrechts (Recht auf persönlichen Verkehr) für den nicht sorgeberechtigten Elternteil unter Strafe gestellt wird. Die Motion von Nationalrat Nantermod wurde mit 100 zu 78 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und geht nun an den Ständerat. Begründet wird die Motion damit, dass eine persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen ein grundlegendes Kinderrecht ist.


Übersicht über kinderrechtlich relevante Geschäfte aus der Sondersession:

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