Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Staatenüberprüfung der Schweiz findet im September 2021 statt

Der UN-Kinderrechtausschuss hat die Überprüfung der Schweiz in seiner 88. Session im September 2021 angesetzt. Der UN-Ausschuss wird dabei einen kritischen Dialog mit der Regierungsdelegation führen und anschliessend Empfehlungen an die Schweiz formulieren. Die Anhörung findet voraussichtlich am 20. September 2021 in Genf statt und ist öffentlich.

Der UN-Kinderrechtsausschuss überprüft in regelmässigen Abständen, wie die Kinderechte in den Vertragsstaaten umgesetzt sind. Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 ratifiziert. Die Anhörung der Regierungsdelegation ist die letzte Etappe der dritten Staatenüberprüfung der Schweiz.


Grundlage für die Anhörung ist der Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UN-KRK, den der Bundesrat im Dezember 2020 verabschiedet hat. Ergänzend dazu hat das Netzwerk Kinderrechte Schweiz im Mai 2021 einen alternativen Bericht beim UN-Kinderrechtsausschuss eingereicht, der die Sichtweise seiner über 50 Mitgliedsorganisationen auf die Umsetzung der Kinderrechte wiedergibt. Im Rahmen der der dritten Staatenüberprüfung sind auch in der Schweiz erstmals Kinder und Jugendliche im Verfahren involviert. Die Partizipation der Kinder und Jugendlichen wurde durch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen ermöglicht. Der UN-Kinderrechtsausschuss hörte im Juni 2021 zudem Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sowie Kinder und Jugendliche direkt an.


Der UN-Kinderrechtsausschuss wird im Anschluss an den kritischen Dialog mit der Regierungsdelegation Empfehlungen zur Verbesserung der Kinderrechtssituation in der Schweiz formulieren.


Live-Übertragung

Die Anhörung der Regierungsdelegation wird live übertragen via UN-Web-TV: UN web TV


Weitere Informationen

4. NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

Kinder- und Jugendbericht

Informationen zum dritten Staatenberichtsverfahren

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