Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Durchzogene Menschenrechtsbilanz der Schweiz
Der Bericht im Namen von über 100 NGOs, darunter das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, wurde für die Universelle Periodische Überprüfung (UPR) der Schweiz am 27. Januar 2023 erstellt. Er zeigt den ungefähren Stand der Umsetzung der Empfehlungen auf, welche Staaten in früheren UPR-Zyklen an die Schweiz gerichtet haben, und zeigt die nächsten Schritte auf, welche die Behörden auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene für einen besseren Menschenrechtsschutz ergreifen sollten.
Zu den vorrangigen Aktionsbereichen gehört eine Reihe von Empfehlungen, die sich mit der Bekämpfung von Diskriminierung in all ihren Formen befassen. Der Bericht beleuchtet Themen wie Polizei und Justiz, die Situation von schutzbedürftigen Gruppen wie migrierten, geflüchteten und asylsuchenden Menschen, Kindern, Opfern von Menschenhandel und Staatenlosen. Schliesslich verlangt der NGO-Bericht ein griffiges Gesetz über die Rechenschaftspflicht von Unternehmen. In Anbetracht der Rolle und der Verantwortung der Schweiz in Fragen globaler Relevanz wird auch empfohlen, dass sich die Schweiz verstärkt für die Bekämpfung des Klimawandels einsetzt, sowie eine positive Rolle bei der Bekämpfung von COVID-19 und anderen Pandemien spielt.
Zahlreiche kinderrechtlich relevante Handlungsfelder
Viele der 73 Themenbereich des Berichts sind auch für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention relevant. Zahlreiche Empfehlungen zielen explizit auf kinderrechtliche Verbesserungen. Dazu zählen Forderungen nach einer nationalen Strategie und einem Aktionsplan zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Bildungswesen sowie zur Stärkung der inklusiven Bildung oder ein erleichterter Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Der Bericht fordert weiter eine systematische Berücksichtigung des übergeordneten Kindsinteresses in Asylverfahren und bei Entscheidungen über die ausserfamiliäre Platzierung, die Berücksichtigung von Minimalstandards bei der Unterbringung von unbegleiteten Kindern in den Kantonen sowie der Bereitstellung von Angeboten für Careleaver*innen.
Weitere Informationen:
Vierter Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung