Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderrechte im Parlament
Der Nationalrat behandelt in der anstehenden Wintersession mehrere Geschäfte, die sich mit den Schattenseiten des Internets auseinandersetzen und Kinder vor bestehenden Gefahren schützen wollen. Die Parlamentarische Initiative «Neuer Straftatbestand Cybermobbing» beispielsweise fordert, dass das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand "Cybermobbing" zu ergänzen sei. Die Rechtskommission des Nationalrates hat das Geschäft vor Kurzem beraten. Basierend auf den Erkenntnissen des Berichts des Bundesrates vom 19. Oktober 2022 in Erfüllung des Postulats 21.3969 («Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch»), entschied die Kommission, dass im Strafgesetzbuch eine entsprechende Ergänzung eingefügt werden solle. Damit stellte sie sich gegen die Empfehlungen des Bundesrates.
Als Teil des bundesrätlichen Geschäfts «Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht», hat sich die Rechtskommission des Nationalrates intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob Cybergrooming (das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen im Internet) als neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen werden sollte. Die Kommission ist der Ansicht, dass die digitale Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet ein grosses Problem darstellt. Sie beantragt ihrem Rat deshalb die Aufnahme eines entsprechenden, als Antragsdelikt ausgestalteten Artikels ins Strafgesetzbuch, womit sie auch eine von Viola Amherd eingereichte und von Nationalrat Bregy übernommene parlamentarische Initiative umzusetzen gedenkt (Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen).
Der Ständerat befasst sich in der kommenden Session mit zwei Geschäften zum Thema Gewalt an Kindern. Die Motion «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» möchte den Bundesrat beauftragen, das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Damit sollen die Kinder vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt werden. Ein explizites Recht auf gewaltfreie Erziehung würde Eltern Orientierung bieten und Fachpersonen bei der Prävention unterstützen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat dazu gemeinsam mit Kinderschutz Schweiz und Alliance Enfance Stellung genommen. Denn nach wie vor erleben viele Kinder in der Schweiz Gewalt in der Erziehung. Jedes zwanzigste Kind wird zu Hause regelmässig körperlich bestraft. Gar jedes vierte Kind erfährt regelmässig psychische Gewalt. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert ein klares Bekenntnis zum Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung. Der Nationalrat hat der Motion bereits entgegen dem Willen des Bundesrats mit 111 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Zudem behandelt der Ständerat in dieser Session die Motion «Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind». Das Miterleben von Gewalt gegen einen Elternteil oder eine nahe Bezugsperson ist für Kinder eine Form der psychischen Gewalt, die gravierende Folgen haben kann. Diese Kinder sind aktuell nicht systematisch statistisch erfasst. Der Nationalrat behandelte die Motion als Erstrat und stimmte der Motion zu.
Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren und sind unter folgenden Links abrufbar: Nationalrat | Ständerat