Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Herbstsession 2023

Der Nationalrat befasst sich in der kommenden Session mit der Parlamentarischen Initiative «Kinder vor Armut schützen». Diese fordert eine gesetzliche Grundlage, die durch ein existenzsicherndes Unterstützungsmodell Kinderarmut schweizweit bekämpft und verhindert. Die nationalrätliche Kommission gab der Initiative keine Folge, da sie die aktuell vorgesehenen kantonalen Massnahmen als ausreichend erachtet und erst jüngst mehrere Vorstösse zu diesem Thema abgeschrieben wurden. Der Vorstoss greift ein wichtiges kinderrechtliches Anliegen auf. Ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz sind Kinder und Jugendliche. Basierend auf Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention steht allen Kindern in der Schweiz das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu. Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag, damit Kinder ihr Grundrecht auf soziale Sicherheit wahrnehmen können.


Die grosse Kammer behandelt mit dem Postulat «Familienrechtliche Verfahren. Verfahrensdauer und Verzögerungen analysieren» und der Motion «Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern» zudem zwei Geschäfte zum Thema Familienrecht. Letztere will die alternierende Obhut als Regelfall im Zivilgesetzbuch festschreiben. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, da die Suche nach individuellen Lösungen – welche die Aufrechterhaltung der Beziehung zu beiden Eltern erlauben und gleichzeitig dem Kindeswohl am besten entsprechen – gegenüber einer Anordnung der alternierenden Obhut als Regelfall zu bevorzugen sei.

Der Bundesrat begründet seine Ablehnung beider Vorstösse auch unter Verweis auf die vielen hängigen Geschäfte zum Thema (bspw. das Postulat «Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater» oder das Postulat  «Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhuts- und Besuchsrechtsregelung»), die den Analysebedarf bereits abdecken würden.


Im Ständerat werden in dieser Session zwei Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt und Luzern behandelt, die ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien fordern. Die ständerätliche Rechtskommission sprach sich im August 2023 zwar klar gegen Konversionsmassnahmen aus, jedoch brauche es zuerst einen besseren Überblick, ob und wie ein solches Verbot auf Bundesebene umgesetzt werden könnte. Aufgrund von parlamentsrechtlichen Fristen musste die Kommission trotzdem bereits einen Entscheid zu den zwei Standesinitiativen treffen. Um Doppelspurigkeiten in der Gesetzgebung zu vermeiden, beantragt sie ihrem Rat den beiden Initiativen keine Folge zu geben.


Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren und sind unter folgenden Links abrufbar: Nationalrat | Ständerat


Ausführliche Sessionsvorschau

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