Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind, müssen besser geschützt werden.

In 20 Prozent der Kindesschutzfälle haben die Kinder elterliche Partnerschaftsgewalt erlebt. Dies stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Eine neue Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) beleuchtet nun die Situation dieser Kinder.

Häusliche Gewalt stellt für Kinder nicht nur ein Risiko dar, wenn sich die Gewalt direkt gegen sie richtet, sondern auch dann, wenn sie Zeug*innen der Gewalt gegen einen Elternteil werden. Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet sich die Schweiz dazu Kinder vor Gewalt zu schützen. Und auch mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) hat sich die Schweiz verpflichtet, die Rechte und Bedürfnisse von Kindern als Betroffene bei der Prävention und Bekämpfung von elterlicher Partnerschaftsgewalt zu berücksichtigen.


Lücken im Erstkontakt und in der psychosozialen Beratung

Eine neue Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) nimmt nun einen Bestandsanalyse auf der Ebene der Kantone vor. Diese macht deutlich, dass eine direkte, zeitnahe sowie alters- und entwicklungsgerechte Kontaktaufnahme und psychosoziale Beratung von gewaltbetroffenen Kindern in der Schweiz nicht die Regel ist. Kinder haben nicht in allen Kantonen Zugang zu den Angeboten, der Bedarf nach wirksamen Schutz- und Unterstützungsangeboten ist hoch. Die Autorinnen empfehlen zudem, die Angebote ausreichend zu finanzieren und die rechtlichen Grundlagen klar zu definieren.


Mangelnde Berücksichtigung in Scheidungsverfahren

Weiter zeigt die Studie, dass elterliche Partnerschaftsgewalt in Trennungs-, Eheschutz- und Scheidungsverfahren nur teilweise und nicht systematisch abgeklärt wird. So wird auch bei Hinweisen auf Gewalt in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge zugeteilt. Die Studie stellt zudem ein Verbesserungspotential bei der Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und Zivilgerichten fest. Um dies zu verbessern, müssen die relevanten Berufsgruppen sensibilisiert und Richtlinien eingeführt werden, damit elterliche Partnerschaftsgewalt in Scheidungsverfahren systematisch abgeklärt wird. Die Studie soll als Grundlage für die Entwicklung von entsprechenden Angeboten in den Kantonen dienen.


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