Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderrechte im Parlament
Der Ständerat war der Ansicht, dass der Bund sowohl mit den Kantonen als auch mit dem Ausland ausgezeichnet zusammenarbeitet und in den letzten Jahren Netzwerke aufgebaut wurden. Vor diesem Hintergrund erachte man es für wichtig, dass die Kantone ihre Strukturen, ihr Know-how und ihre in den letzten Jahren erworbenen guten Praktiken bewahren können und das Fedpol gleichzeitig weiterhin als Zentralstelle fungiert. Die vorberatende Kommission des Nationalrats beantragt nun eine nochmalige Fristenverlängerung um zwei Jahre. Dieser stimmte der Nationalrat zu.
Im Ständerat wurde die Standesinitiative «Für einen verstärkten Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bis zum Alter von 25 Jahren» des Kantons Genf behandelt. Gemäss der UN-Kinderrechtskonvention hat jede minderjährige geflüchtete Person ein Recht auf Schutz. Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert mit der Initiative , dass unbegleitete geflüchtete Personen bis zum Alter von 25 Jahren betreut und im Sinne der KRK geschützt werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragt im November 2023 der Initiative keine Folge zu geben. Aus Sicht der Kommission wäre es willkürlich, die Minderjährigkeit nur im Asylrecht neu zu definieren, was neben einer schwer zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung auch Rechtsunsicherheit schaffen würde. Ausserdem bestünde die Gefahr, dass mit der Umsetzung der Initiative in die kantonalen Kompetenzen eingegriffen und die Schweiz für Flüchtlinge noch attraktiver gemacht würde. In der Wintersession folgte der Ständerat nun der Empfehlung seiner vorberatenen Kommission und gab der Initiative keine Folge. Die Initiative geht nun an die vorberatende Kommission des Nationalrates. Sollte das Geschäft dort ebenfalls abgelehnt werden, ist es endgültig vom Tisch.
Der Ständerat befasste sich ebenfalls mit dem Geschäft 22.3355 «Strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen an Kindern mit einer angeborenen Variation der Geschlechtsmerkmale (Intergeschlechtlichkeit)». Die zuständige Kommission des Ständerates beantragte ihrem Rat einstimmig die Ablehnung der Motion. Die Kommission unterstützt zwar die Stossrichtung der Motion. Sie ist allerdings der Meinung, dass dieses Ziel nicht mit einem strafrechtlichen Verbot, sondern mit der Gewährleistung einer kompetenten und spezialisierten Behandlung erreicht werden kann. Sie hat stattdessen einstimmig die Kommissionsmotion «Verbesserung der Behandlung von Kindern, die mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) geboren wurden» verabschiedet. Damit einhergehend wurde die Motion 22.3355 während der Wintersession 2023 zurückgezogen und ist somit erledigt.
Der Ständerat befasst sich in dieser Session zudem mit der Parlamentarischen Initiative von Gabriela Suter «Neuer Straftatbestand Cybermobbing». Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat der Initiative Folge gegeben. Die Rechtskommission des Nationalrats kann nun eine Vorlage ausarbeiten.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.