Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Wintersession 2024

Der Ständerat behandelt in der kommenden Wintersession unter anderem das Geschäft «Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene», welches als Motion von Esther Friedli 24.3511 wie auch von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 24.3057 eingereicht wurde. Der Bundesrat wird darin beauftragt, bei der nächsten Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes das Recht von vorläufig Aufgenommene auf Familiennachzug auszuschliessen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Aus Sicht des Bundesrates wäre eine generelle Verweigerung des Familiennachzugs von vorläufig Aufgenommen nicht vereinbar mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss Art. 13 Abs. 1 BV. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2024 mit 105 Stimmen angenommen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) beantragt nun mit einer knappen Mehrheit die gleichlautenden Motionen 24.3511 und 24.3057 abzulehnen.

Die parlamentarische Initiative von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des NR «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» wird an der kommenden Session des Ständerates behandelt.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 5.11.2024 ihren Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative verabschiedet. Die Initiative verlangt eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die WBK-S schlägt eine Unterstützungslösung auf Basis des Familienzulagen-gesetzes mit einer neuen Betreuungszulage für institutionell betreute Kinder bis 8 Jahre vor. Sie fordert die Fortführung bestehender Programmvereinbarungen, jedoch auf Massnahmen zu Qualitätsverbesserungen zu verzichten und stattdessen Angebote für Kinder mit Behinderungen zu fördern. Sie bringt den Entwurf als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative ein.


Der Nationalrat behandelt in der kommenden Wintersession verschiedene Geschäfte, die für die Kinderrechte wichtig sind. Unter anderem befasst er sich erneut mit den beiden Geschäften des Bundesrates UNO-Migrationspakt und dem Tabakproduktegesetz (TabPG). Beide Geschäfte wurden bereits mehrfach beraten.

Nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabak-werbung im Februar 2022 wurden Bundesrat und Parlament beauftragt, die Forderungen umzusetzen. Der Ständerat unterstützte in der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes eine breitere Werbedefinition, liess jedoch Ausnahmen wie Sponsoring und Werbung in spezifischen Printmedien zu, während der Nationalrat vorerst die Umsetzungsvorlage abgelehnt hatte. Die überarbeitete Fassung, welche an den Vorgaben des Ständerates orientiert ist, wurde von der SGK-N mehrheitlich gutgeheissen und wird in der Wintersession nun erneut behandelt.

Beim UNO-Migrationspakt hat der Bundesrat im Februar 2021 die Botschaft verabschiedet. Mit dem UNO-Migrationspakt, den die UNO-Generalversammlung im Dezember 2018 verabschiedet hat, wurde ein umfassender Handlungsrahmen zur besseren internationalen Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender Migration erarbeitet. Der UNO-Migrationspakt anerkennt die jungen Migrantinnen und Migranten in erster Linie als Kinder, deren Interesse im Migrationskontext handlungsleitend sein soll. Wie der Ständerat ist nun auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates der Ansicht, dass die Bundesversammlung die Leitprinzipien und Ziele des Globalen Pakts vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zur Kenntnis nehmen, die Schweiz aber dem Pakt nicht zustimmen soll.

 

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