Parlament

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Sommersession 2018

Im Nationalrat wurden in dieser Session verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Von besonderem Interesse ist der Vorstoss zur Situation von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers): Nachdem die Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) mit einer Motion die Rechtsansprüche von Sans-Papiers auf und aus Sozialversicherungen beschränken wollte, reichte die Staatspolitische Kommission des Rats (SPK-NR) als Reaktion das Postulat "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" ein. Damit sollen die Folgen von den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen umfassend und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Genfer Operation Papyrus aufgezeigt werden. Die SGK-NR hat schliesslich ihre ursprüngliche Motion zurückgezogen, worauf hin der Nationalrat dem Postulat der SPK-NR zustimmte.


Weiter hat der Nationalrat die Motion der ständerätlichen Staatspolitischen Kommission angenommen, die eine punktuelle Anpassungen am Status der vorläufigen Aufnahme fordert. Die Anpassungen betreffen die "höchsten Hürden" für die Integration in den Arbeitsmarkt für Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben. Es geht dabei um die Änderung des Begriffs "vorläufige Aufnahme" und die Erleichterung beim Kantonswechsels zwecks Erwerbstätigkeit. Insbesondere für Minderjährige ist der Status der vorläufigen Aufnahme im Bildungs- und Ausbildungsbereich mit grossen Schwierigkeiten verbunden (z.B. bei der Lehrstellensuche). Der Bundesrat ist nun beauftragt, die Anpassungen umzusetzen.

Der Ständerat hat nach dem Nationalrat ebenfalls den Änderungen des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen zugestimmt. Mit der Vorlage will der Bundesrat den Persönlichkeitsschutz bei genetischen Untersuchungen stärken. Das Angebot an genetischen Tests hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Um Missbräuchen vorzubeugen und den Schutz der Persönlichkeit zu gewährleisten, wird das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) umfassend revidiert. Es regelt neu auch genetische Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs und pränatale Bluttests. Zudem wird festgeschrieben, dass die Eltern erst nach der 12. Schwangerschaftswoche über das Geschlecht des Ungeborenen informiert werden dürfen.


Schliesslich haben sich die eidgenössischen Räte auch mit der Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" befasst. Die Volksinitiative will den Vorrang des Verfassungsrechts gegenüber dem Völkerrecht verankern und die Behörden verpflichten, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen. Ständerat und Nationalrat folgen der Empfehlung des Bundesrates und empfehlen die Vorlage ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Eine Annahme der Initiative würde die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz relativieren und damit auch die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention schwächen.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen:

ausführliche Rückschau


Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.

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