Parlament
Sans-Papiers: SPK-N lehnt Verschärfung der Gesetzgebung ab
Die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Schulen und Einwanderungsbehörden würde bedeuten, dass Schulen Sans-Papiers-Kinder künftig bei den Einwohnerbehörden melden müssten. Dies hätte zur Folge, dass Sans-Papiers-Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken, aus Angst, entdeckt zu werden. Auch der Ausschluss von Sans-Papiers-Familien aus den Krankenkassen trifft Kinder besonders hart und gefährdet ihr Recht auf Zugang zur medizinischen Grundversorgung, wie es die Bundesverfassung und UN-Kinderrechtskonvention garantieren.
Gemäss Medienmitteilung befürchtet die Staatspolitische Kommission des Nationalrats bei einer Annahme der Motion negative Auswirkungen mit Kostenfolgen für Kantone und Gemeinden. Die SPK hat deshalb mit 22 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Kommissionspostulat eingereicht, wonach vorerst eine gesamthafte Überprüfung der rechtlichen Situation von Sans-Papiers vorgenommen werden soll.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst den Entscheid der SPK-N, die Motion der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit abzulehnen. Das Wohl des Kindes muss bei Entscheiden, die Kinder betreffen, vorrangig berücksichtig werden. So will es die UN-Kinderrechtskonvention. Die SGK-Motion missachtet diesen Grundsatz, wenn sie ausländerrechtliche Massnahmen höher gewichtet als die Rechte von Kindern auf Bildung und auf Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur SGK-N Motion 18.3005
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats