Parlament

Sans-Papiers: SPK-N lehnt Verschärfung der Gesetzgebung ab

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats sprach sich am 12. April gegen eine Motion der Nationalratskommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit aus, die eine Verschärfung der Gesetzgebung für Sans-Papiers fordert. Der Entscheid der SPK fiel mit 12 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten äusserst knapp aus.
Die SGK-N Motion 18.3005 zu einer "kohärenten Gesetzgebung für Sans-Papiers" will den Bundesrat beauftragen, Gesetzesanpassungen in mehreren Bereichen vorzuschlagen, darunter die Einschränkung von Rechtsansprüchen auf und aus Sozialversicherungen für Sans-Papiers und eine Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Schulen und Migrationsbehörden. Der Vorstoss gefährdet insbesondere das Wohl der Kinder und stellt ihr Recht auf Bildung und Gesundheitsversorgung in Frage.


Die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Schulen und Einwanderungsbehörden würde bedeuten, dass Schulen Sans-Papiers-Kinder künftig bei den Einwohnerbehörden melden müssten. Dies hätte zur Folge, dass Sans-Papiers-Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken, aus Angst, entdeckt zu werden. Auch der Ausschluss von Sans-Papiers-Familien aus den Krankenkassen trifft Kinder besonders hart und gefährdet ihr Recht auf Zugang zur medizinischen Grundversorgung, wie es die Bundesverfassung und UN-Kinderrechtskonvention garantieren.


Gemäss Medienmitteilung befürchtet die Staatspolitische Kommission des Nationalrats bei einer Annahme der Motion negative Auswirkungen mit Kostenfolgen für Kantone und Gemeinden. Die SPK hat deshalb mit 22 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Kommissionspostulat eingereicht, wonach vorerst eine gesamthafte Überprüfung der rechtlichen Situation von Sans-Papiers vorgenommen werden soll.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst den Entscheid der SPK-N, die Motion der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit abzulehnen. Das Wohl des Kindes muss bei Entscheiden, die Kinder betreffen, vorrangig berücksichtig werden. So will es die UN-Kinderrechtskonvention. Die SGK-Motion missachtet diesen Grundsatz, wenn sie ausländerrechtliche Massnahmen höher gewichtet als die Rechte von Kindern auf Bildung und auf Zugang zur Gesundheitsversorgung.


Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur SGK-N Motion 18.3005

Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats

Zurück zur Übersicht