Parlament

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Herbstsession 2022

Der Nationalrat befasst sich in der kommenden Session gleich mit drei Geschäften zum Thema häusliche Gewalt. Nationalrat Reynard Mathias fordert im Postulat Verlässliche Daten zur häuslichen Gewalt den Bundesrat dazu auf, eine quantitative Studie über die Problematik von Gewalt in der Partnerschaft durchzuführen, sodass die Behörden das Ausmass des Problems und dessen strukturelle Dimension beleuchten können. Das Postulat Frauenhäuser für Opfer von Gewalt. Für eine den Bedürfnissen entsprechende Finanzierung von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle möchte den Bundesrat beauftragen die Möglichkeit zu prüfen, eine befristete Rechtsgrundlage für einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung von Frauenhäusern für Opfer häuslicher Gewalt zu schaffen. In Anbetracht, dass fast 27'000 Kinder jährlich von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind und es sich bei knapp der Hälfte der Frauenhausbewohnenden um Kinder handelt, sind diese Vorstösse aus kinderrechtlicher Perspektive von grosser Bedeutung.


Des Weiteren behandelt der Nationalrat in der kommenden Herbstsession ein zweites Mal das Geschäft des Bundesrates Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Damit will der Bundesrat Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Der Ständerat hatte als Zweitrat der Vorlage zugestimmt, strich aber drei für den Jugendschutz zentrale Punkte aus dem Gesetz. Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.


In der kommenden Session befasst sich der Nationalrat zudem mit der Parlamentarischen Initiative Armut ist kein Verbrechen von Nationalrätin Samira Marti. Die Initiative fordert, dass ausländische Personen, die seit zehn Jahren in der Schweiz leben und plötzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht mehr des Landes verwiesen werden können. Die Initiative trägt damit zur Rechtssicherheit betroffener Familien bei und gewährleistet die soziale Teilhabe betroffener Kinder (siehe dazu: Gemeinsame Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz und Alliance Enfance).


Auch der Ständerat behandelt in der kommenden Session gleich zwei Geschäfte zum Thema häusliche Gewalt. Die Motion Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti will den Bundesrat beauftragen verbindliche Standards und Grundlagen zu schaffen, damit in jedem Kanton Krisenzentren für Opfer von sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung stehen oder regionale Zentren im Auftrag mehrerer Kantone eingerichtet werden. Die Krisenzentren sollen für alle Opfer, inklusive der jährlich fast 27'000 von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder, leicht zugänglich und in der Bevölkerung bekannt sein. Zusätzlich weist Marina Carobbio Guscetti mit der Interpellation Wirtschaftliche Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt auf die finanzielle Abhängigkeit von Opfer von häuslicher Gewalt von den Gewalttäterinnen und Gewalttätern hin. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weitere Massnahmen nicht nötig sind, da die Opfer gestützt auf die Opferhilfe und das Sozialversicherungsrecht bereits heute eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten können, um den Schritt in ein eigenständiges Leben zu unternehmen.  


Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren und sind unter folgenden Links abrufbar: Nationalrat | Ständerat


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