Parlament

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Frühjahrssession 2024

Der Nationalrat behandelt in der kommenden Frühjahrssession verschiedene Geschäfte, die für die Kinderrechte wichtig sind. Unter anderem wird das Geschäft des Bundesrates «Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung» behandeln. Der Bundesrat hat einen Entwurf ausgearbeitet, welcher vorsieht, dass bei Jugendlichen, die das 16. Altersjahr vollendet und einen Mord begangen haben, künftig direkt eine Verwahrung angeordnet werden kann, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht. In der Vernehmlassung wurde der Wunsch geäussert, an den bewährten Grundsätzen des Jugendstrafrechts festzuhalten. Die vorgeschlagene Änderung würde den Grundgedanken der UN-Kinderrechtskonvention, der Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz und des Jugendstrafrechts zu wider laufen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich im November 2023 für den Entwurf ausgesprochen, nachdem der Ständerat in der Sommersession 2023 die Änderung des Jugendstrafgesetzes bereits gutgeheissen hatte. Die Kommission erachtet es als gerechtfertigt, in dieser speziellen und sehr seltenen Konstellation mit der Einführung der Verwahrung im Jugendstrafgesetz eine bestehende Lücke zu schliessen. Zudem beantragt sie, die Höchststrafe für einen nach dem 16. Altersjahr begangenen Mord im Jugendstrafgesetz von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. Eine Minderheit beantragt, die Möglichkeit der Verwahrung auf weitere Delikte wie vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung auszuweiten.

Der Nationalrat behandelt in dieser Session zudem das Geschäft von Sibel Arslan «Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben». Nachdem die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) der Initiative mehrmals keine Folge gab, sprach sich der Nationalrat jedes Mal für diese aus. 2022 beschloss die SPK-N schliesslich, auf die Initiative einzutreten und den Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Basierend auf den Vernehmlassungsergebnissen kam die SPK-N zum Schluss, dass das Geschäft vorerst nicht weiterverfolgt werden soll. Sie beantragt ihrem Rat, die Initiative abzuschreiben. Der Nationalrat sprach sich gegen eine Abschreibung aus und die SPK-N musste eine Vorlage ausarbeiten. Bei ihrer Sitzung im Januar 2024 blieb die Kommission bei ihrer ablehnenden Haltung. Und beantragt ihrem Rat abermals, die Initiative abzuschreiben.


Der Ständerat befasst sich in der kommenden Session unter anderem mit der Motion von Greta Gysin «Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes». Der Bundesrat wird darin beauftragt, analog zum Mutterschaftsurlaub, die bestehende Gesetzgebung so zu ändern, dass Väter in Fällen, in denen das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub haben. Der Nationalrat behandelte das Geschäft als Erstrat und nahm dieses an. Die zuständige Kommission des Ständerates nahm die Vorlage in einer geänderten Fassung im Januar 2024 an. Diese Fassung erfüllt in den Augen der Kommission das Motionsanliegen besser.


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