Parlament

Kinderrechte im Parlament

Vorschau auf die Sommersession 2024

Der Nationalrat behandelt in der kommenden Sommersession unter anderem die Motion 22.4505 von Stefan Müller-Altermatt (Die Mitte) «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern». Der Bundesrat wird darin aufgefordert, Grundlagen zu schaffen, für schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte. Mit einer Harmonisierung der kantonalen Konzepte und Begriffe und der Schaffung einer schweizweit einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe-/Kindesschutzstatistik soll gewährleistet werden, dass Aussagen möglich sind über die Entwicklung, den Schutz und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Wie in der Begründung festgehalten wird, seien die Angebote in den Kantonen nicht nur unterschiedlich strukturiert, sondern deren Nutzung wird auch sehr unterschiedlich erfasst. Diese Situation mache eine schweizweite Statistik zu einem äusserst komplexen und aufwändigen Vorhaben, für das zuerst zahlreiche Grundsatzfragen inklusive der Verfassungsgrundlage geprüft werden müssten. Zudem betont der Bundesrat, dass die Datenlage auf Bundesebene in den letzten Jahren in mehreren Themenbereichen bereits verbessert worden sei und dass bereits verschiedenste Prüfarbeiten laufen, würden zur Verbesserung der Datenlage. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz verweist regelmässig auf die Wichtigkeit von national vergleichbaren Daten, insbesondere zu Kindern unter 14 Jahren und zu Kindern und Jugendlichen im Migrations- und Asylbereich wie beispielsweise in diesem Positionspapier des Netzwerks. Nur so können die Empfehlungen koordiniert umgesetzt und der Schutz vulnerabler Gruppen verbessert werden.


Der Ständerat befasst sich in der kommenden Session unter anderem mit dem Geschäft des Bundesrates 22.071 «Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung». Der Bundesrat möchte, dass bei Jugendlichen, die das 16. Altersjahr vollendet und einen Mord begangen haben, künftig direkt eine Verwahrung angeordnet werden kann, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht. In der Vernehmlassung wurde darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Änderung den Grundgedanken der UN-Kinderrechtskonvention und der Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz und des Jugendstrafrechts zu wider laufen würde. Im Sommer 2023 hat sich der Ständerat für die Verwahrung von jugendlichen Straftätern in besonderen Fällen ausgesprochen und diese Änderung des Jugendstrafgesetzes gutgeheissen. Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat entsprechende Anpassungen im Jugendstrafgesetz und im Strafgesetzbuch gut. Gutgeheissen hat der Nationalrat ebenfalls einen Antrag seiner Rechtskommission, den möglichen Freiheitsentzug für ab 16-jährige Mörderinnen und Mörder von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. Als Voraussetzung für einen Verwahrungsvorbehalt beschloss der Nationalrat zugleich eine Verurteilung zu mindestens vier Jahren Freiheitsentzug.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat anlässlich der Differenzbereinigung eine ausführliche Diskussion zur Frage der Strafrahmen im Jugendstrafrecht geführt. Zwar beantragt sie ihrem Rat ohne Gegenstimme, an der Version des Ständerats festzuhalten und im Rahmen der hängigen Vorlage keine Anpassung der Strafrahmen im Jugendstrafrecht vorzunehmen, wie dies vom Nationalrat für die Fälle des Mordes beschlossen wurde. Sie wird die Fragen des Strafmündigkeitsalters und der Strafrahmen im Jugendstrafrecht jedoch an einer ihrer nächsten Sitzungen im Rahmen von Anhörungen weiter vertiefen, um einen allfälligen Handlungsbedarf auszuloten.


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