Parlament
Kinderrechte im Parlament
Der Nationalrat behandelt in der kommenden Herbstsession verschiedene Geschäfte, die für die Kinderrechte wichtig sind. Unter anderem befasst er sich mit dem Geschäft «Nationale Daten zum Verständnis von Mobbing in der Schule und zum besseren Schutz der Kinder». Das von Léonore Porchet (Grüne Fraktion) eingereichte Postulat fordert den Bundesrat auf, einen Bericht über schulisches Mobbing vorzulegen. Die darin gewonnenen Informationen sollen als Grundlage für der Entwicklung von Massnahmen gegen wiederkehrende verbale, physische und psychische Übergriffe und Cybermobbing im schulischen Umfeld dienen. Der Bundesrat anerkennt zwar die Problematik, lehnt die Motion jedoch mit der Begründung ab, dass in erster Linie die Kantone für das Schulwesen zuständig seien.
Mit dem traktandierten Geschäft «Verschärfung des Jugendstrafrechts» von Nina Fehr Düsel (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei) wird der Bundesrat aufgefordert das Jugendstrafrecht zu verschärfen, beispielsweise mit der Erhöhung des maximalen Freiheitsentzugs. Bei besonders schweren Straftaten soll die Beurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, da diese den Prinzipien und Zielsetzungen des geltenden Jugendstrafrechts widerspricht.
Ebenfalls relevant im Bereich Kinderrechte ist die Motion «Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten», welche von unterschiedlichen Parlamentarier:innen eingereicht wurde. Diese möchten den Bundesrat beauftragen die nötigen gesetzlichen Grundlagen sowie einen Massnahmenplan vorzulegen, um Organisationen, wie (Landes-)Kirchen, Schule und Vereinen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu verpflichten, standardisierte, verbindliche und dem gefährdungspotential angepasstes Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem, physischem und psychischem Missbrauch einzuführen, anzuwenden und ein Controlling zu garantieren. Aufgrund der eingeschränkten verfassungsmässigen Befugnisse des Bundes in erwähnten Bereichen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Für das Kirchen- und für das Schulwesen seien die Kantone zuständig.
Auch das Geschäft «Nach 15 Jahren Sonderpädagogik-Konkordat braucht es eine Kurskorrektur» wird in der kommenden Session im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat soll die obligatorische Vollintegration aller Kinder in die Regelklasse aufheben. Dieser beantragt die Ablehnung der Motion. Er sieht davon ab, in einem Bereich, der hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt, Forderungen an die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zu stellen. Die Kantone seien am besten in der Lage, angemessene Massnahmen zu treffen.
Der Ständerat behandelt in der kommenden Herbstsession unter anderem das Geschäft «Kinder- und Minderjährigenehen nicht tolerieren» Der Nationalrat stimmte der Motion bereits zu. Die vorberatende Kommission des Ständerates beantragte ihrem Rat die Ablehnung der Motion, da dem Anliegen der Motion mit der in der Sommersession 2024 angenommenen Änderung des Zivilgesetzbuches zu Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten (23.057) bereits Rechnung getragen werde.
Das Geschäft «Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene» wird kommende Session sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat behandelt. Der Bundesrat wird darin beauftragt, dafür zu sorgen, dass beim Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen dieselben Kriterien des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz gelten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Vorlage. Eine Regelung des Aufenthalts von Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen in der Schweiz gestützt auf ein strengeres nationales Recht wäre nicht mit dem FZA vereinbar.
Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren und sind unter folgenden Links abrufbar: Nationalrat |