Parlament
Kinderrechte im Parlament
Der Nationalrat behandelte in der vergangene Herbstsession verschiedene Geschäfte, die für die Kinderrechte wichtig sind. Unter anderem befasste er sich mit dem Geschäft «Nationale Daten zum Verständnis von Mobbing in der Schule und zum besseren Schutz der Kinder». Das von Léonore Porchet (Grüne Fraktion) eingereichte Postulat forderte den Bundesrat auf, einen Bericht über schulisches Mobbing vorzulegen. Die darin gewonnenen Informationen sollten als Grundlage für der Entwicklung von Massnahmen gegen wiederkehrende verbale, physische und psychische Übergriffe und Cybermobbing im schulischen Umfeld dienen. Der Bundesrat anerkannte zwar die Problematik, lehnte die Motion jedoch mit der Begründung ab, dass in erster Linie die Kantone für das Schulwesen zuständig seien. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte das Postulat ab.
Die Motion «Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten», welche von unterschiedlichen Parlamentarier:innen eingereicht wurde, fand im Nationalrat eine grosse Mehrheit. Die Motion beauftragt den Bundesrat die nötigen gesetzlichen Grundlagen sowie einen Massnahmenplan vorzulegen, um Organisationen, wie (Landes-)Kirchen, Schule und Vereinen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu verpflichten, standardisierte, verbindliche und dem gefährdungspotential angepasstes Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem, physischem und psychischem Missbrauch einzuführen, anzuwenden und ein Controlling zu garantieren.
Ebenfalls entgegen der Empfehlung des Bundesrates wurde die Motion von Valentine Python, Übermässige Exponierung von Kindern im Internet (Sharenting und kommerzielle Nutzung von Bildern). Für eine garantierte Achtung des Rechts am Bild und des Arbeitsrechts vom Nationalrat mit einer knappen Mehrheit angenommen und wird nun im Ständerat weiter behandelt. Die Motion fordert, dass der Kinderschutz im Hinblick auf die kommerzielle Nutzung von Kinderbildern im Internet verstärkt wird, insbesondere durch Anpassungen der Verordnung zum Arbeitsgesetz und eine stärkere Regulierung des Rechts am Bild.
Der Ständerat behandelte in der vergangenen Herbstsession unter anderem das Geschäft «Kinder- und Minderjährigenehen nicht tolerieren» Der Nationalrat stimmte der Motion bereits zu. Die vorberatende Kommission des Ständerates beantragte ihrem Rat die Ablehnung der Motion, da dem Anliegen der Motion mit der in der Sommersession 2024 angenommenen Änderung des Zivilgesetzbuches zu Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten (23.057) bereits Rechnung getragen werde. Auf Grund dieser Begründung wurde die Motion im Ständerat abgelehnt.
Das Geschäft «Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene» sollte im Rahmen einer ausserordentlichen Session zum Thema «Asyl», welche von der SVP-Fraktion verlang wurde, beraten werden. Im Rahmen dieser ausserordentlichen Session hätten zudem die Motion Schwander , "Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge", und die Motion Germann , "Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG", behandelt werden sollen.
Es folgte jedoch ein Ordnungsantrag, die drei Motionen der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen, welcher vom Ständerat angenommen wurde.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.