Netzwerk Kinderrechte Schweiz

EU-Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes

Die 2007 erstmals beschlossenen Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes wurden überarbeitet und Anfang März 2017 vom Rat der Europäischen Union gutgeheissen.

Das Dokument beinhaltet Grundsätze und Prioritäten für das Handeln der Union sowie Instrumente, mit denen ein umfassender kinderrechtsbasierter Ansatz der EU-Institutionen, EU-Mitgliedstaaten sowie Partnerländer vorangetrieben werden soll.


Mit den Leitlinien bekräftigt die EU ihre Verpflichtung, die Rechte des Kindes in Einklang mit der UNO-Kinderrechtskonvention im Rahmen ihres Handelns zu schützen und zu fördern. Unter dem Titel „Kein Kind zurücklassen“ zielt die EU mit den überarbeiteten Leitlinien darauf ab, alle Rechte von Kindern gleichermassen zu fördern und zu schützen und gleichzeitig ein besonderes Augenmerk auf die am stärksten benachteiligten Kinder zu richten.


Impulse für eine Überarbeitung der Leitlinien gaben verschiedene Entwicklungen auf internationaler und EU-interner Ebene, wie die Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung oder des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie, mit dem die EU zusagte, die Menschenrechte im Rahmen ihres auswärtigen Handelns in allen Politikbereichen systematisch zu berücksichtigen. Die Aktualisierung der Leitlinien richtet sich an die Mitarbeitenden der EU-Mitgliedstaaten und -Institutionen und soll diesen eine Orientierungshilfe bei der Förderung der Kinderrechte in der Zusammenarbeit mit Partnerländern bieten.


Grundsätze für das Handeln der EU zur Wahrung und Förderung der Rechte des Kindes

Ausgangspunkt der Leitlinien ist die Bestrebung, einen umfassenden rechtebasierten Ansatz im Handeln der EU zu verankern, der alle Menschenrechte umfasst und sich in Bezug auf die Rechte des Kindes an den vier Grundprinzipien des UNO-Kinderrechtsübereinkommens orientiert.


Das Dokument betont zudem gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2007 deutlicher die Wichtigkeit eines systemstärkenden Ansatzes: Dieser verlangt, das Ziel einer umfassenden Wahrung und Förderung der Kinderrechte systematisch in sämtliche Elemente des staatlichen Systems einzubeziehen; von der Gesetzgebung über die Haushaltsplanung bis zur Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen. In diesem Zusammenhang will die EU darauf fokussieren, die bestehenden Elemente der staatlichen Systeme in Partnerländern zu stärken.


Ein weiterer im Leitlinien-Dokument festgehaltener Grundsatz ist schliesslich das „Mainstreaming“ der Rechte des Kindes im Rahmen aller Handlungen, Strategien, Massnahmen und Programme der EU. Der Mainstreaming-Ansatz fordert die stärkere systematische und durchgängige Berücksichtigung der Perspektive und der Rechte des Kindes, auch über die traditionell auf Kinder ausgerichteten Bereiche wie Ernährung, Gesundheit und Bildung hinaus in Politik-Bereichen wie Energie, Landwirtschaft, Verkehr oder Infrastruktur. Somit wird anerkannt, dass es kaum „kinderrechtsneutrale“ staatliche Programme oder Strategien geben kann, sondern diese in der Regel direkte oder indirekte Auswirkungen auf Kinder haben.


Prioritätensetzung und Leitlinien für die Praxis

Neben diesen grundsätzlichen Überlegungen zu einem umfassenden kinderrechtsorientierten Ansatz enthält das Dokument auch konkretere „Leitlinien für die Praxis“ für EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Partnerländer.

Die EU bestärkt die Partnerländer darin, Massnahmen zur Verwirklichung eines systemstärkenden Ansatzes umzusetzen. Allen voran sollten nationale Strategien und Aktionspläne für einen umfassenden Einbezug der Rechte des Kindes in das staatliche Handeln erstellt werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen beinhalten des Weiteren z.B. die Entwicklung von Indikatoren zur systematischen Datenerhebung über die Wahrung und Förderung der Kinderrechte, die Gewährleistung von Aufsichtsmechanismen hinsichtlich der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in einem Staat oder auch den Auf- und Ausbau von Kapazitäten und kinderrechtsrelevantem Know-How bei Behörden.


Begleitung und Überprüfung der Umsetzung der Leitlinien

Die EU sichert schliesslich eine regelmässige Überprüfung der Leitlinien-Umsetzung zu. Unterstützt werden soll die Umsetzung von der Ratsgruppe „Menschenrechte“. Zudem ist ein regelmässiger Austausch mit den zuständigen Gremien des Europäischen Parlaments über die Umsetzung, Evaluierung und Überprüfung der Leitlinien vorgesehen.


Weitere Informationen

Überarbeitung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017) (englisch, deutsch, französisch)


Zentrale Aussagen der Leitlinien (englisch)


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