Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderärzte sprechen sich gegen umstrittene Altersbestimmungen junger Asylsuchender aus
Die Fachgesellschaft der Kinderärzte kritisiert die Praxis der Altersbestimmung im Asylverfahren weist darauf hin, dass es bislang keine wissenschaftliche Methode gibt, um das Alter eines oder einer 15- bis 20-jährigen genau zu bestimmen. Die hierfür verwendeten Methoden wie Analysen des Knochenalters, körperliche Untersuchungen oder Beurteilungen der Zahnentwicklung seien nicht genau genug, um sichere Schlüsse über das Alter einer jungen Person ziehen zu können.
Aus Sicht der spg ist die Altersbestimmung junger Asylsuchender mittels dieser unzuverlässigen Methoden ethisch fragwürdig. Denn es handelt sich um eine medizinisch nicht notwendige Untersuchung, die für die jungen Asylsuchenden aber weitereichenden legale und soziale Konsequenzen mit sich bringt: So haben minderjährige Asylsuchende ein Anrecht auf eine angemessene Unterbringung und Erziehung, auf Rechtsschutz durch einen Vormund und Zugang zu Bildung. Diese Rechte sind wesentlich für die Entwicklung und Integration der Jugendlichen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie ihren Mitgliedern und jedem anderen diesbezüglich angefragten Arzt, sich nicht an der Altersbestimmung junger Asylbewerber zu beteiligen.
In einem Schreiben an Bund und Kantone stellen sich die Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (SGKJPP) und die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) stellen sich hinter diese Position.