Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Neue Allgemeine Bemerkung: Kinderrechte in der Jugend
Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) des UN-Kinderrechtsausschusses sind Auslegungen der in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthaltenen Rechte und damit wichtige Beiträge zur Umsetzung dieser Rechte in der Praxis.
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 20 über die Umsetzung der Rechte des Kindes in der Jugend ist als Orientierungshilfe für Vertragsstaaten zu verstehen. Der UN-Kinderrechtsauschuss will damit Wege aufzeigen, wie Gesetze, Verwaltungsmassnahmen und Angebote ausgestaltet werden können, damit Jugendliche sich bestmöglich entwickeln und ihre Rechte verwirklicht sehen. Der Ausschuss möchte dabei für die besonderen Chancen und Risiken des Jugendalters sensibilisieren.
Der Ausschuss bezieht sich dabei auf den Lebensabschnitt zwischen 10 und 18 Jahren, der geprägt ist durch wachsende Möglichkeiten, Fähigkeiten und Hoffnungen, aber gleichzeitig auch durch eine grosse Verwundbarkeit. Er hält fest, dass viele Jugendliche ihr Potential nicht vollständig entwickeln können, da Vertragsstaaten ungenügende Massnahmen ergreifen für die Umsetzung der Rechte der Jugendlichen. So fehle es in vielen Ländern an spezifisch auf Jugendliche ausgerichteten Programmen und Angeboten und an aufgeschlüsselten Daten zur Situation von Jugendlichen.
Die individuellen und gesellschaftlichen Kosten einer unzureichenden Jugendpolitik seien hoch, wie der Ausschuss betont: Im Jugendalter werden Grundsteine gelegt für die emotionalen Stabilität, die Gesundheit, die Sexualität, die Bildung und die Fähigkeiten der Jugendlichen.
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