Aktuelles zum Thema: Nicht-Diskriminierung
22.12.2020
Wechsel des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister wird «einfacher» – aber nicht für alle!
Am 18.
Dezember 2020 hat das Parlament in seiner Schlussabstimmung die Änderung des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches angenommen, welche Menschen mit einer
Transidentität und einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht, ihr im
Personenstandsregister eingetragenes Geschlecht unbürokratisch, sprich ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere
Vorbedingungen, zu ändern. Diese
Verbesserungen gelten jedoch nur für Personen ab 16 Jahren. Aus
kinderrechtlicher Perspektive ist diese Altersgrenze ein herber Rückschritt.
13.06.2020
Der Ständerat will das Recht auf Selbstbestimmung zur Geschlechtsidentität für Kinder schwächen
Der Ständerat sprach sich am 11. Juni während der Sommersession für die Vereinfachung der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister des ZGB aus. Damit unterstützte er die entsprechende Botschaft des Bundesrates, welche die Situation von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung verbessern will. Es soll Ihnen künftig möglich sein, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen anzupassen. Kinder werden jedoch von dieser Verbesserung ausgeschlossen.