Aktuelles zum Thema: Nicht-Diskriminierung

22.12.2020

Wechsel des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister wird «einfacher» – aber nicht für alle!

Am 18. Dezember 2020 hat das Parlament in seiner Schlussabstimmung die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches angenommen, welche Menschen mit einer Transidentität und einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht, ihr im Personenstandsregister eingetragenes Geschlecht unbürokratisch, sprich ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen, zu ändern. Diese Verbesserungen gelten jedoch nur für Personen ab 16 Jahren. Aus kinderrechtlicher Perspektive ist diese Altersgrenze ein herber Rückschritt.
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13.06.2020

Der Ständerat will das Recht auf Selbstbestimmung zur Geschlechtsidentität für Kinder schwächen

Der Ständerat sprach sich am 11. Juni während der Sommersession für die Vereinfachung der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister des ZGB aus. Damit unterstützte er die entsprechende Botschaft des Bundesrates, welche die Situation von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung verbessern will. Es soll Ihnen künftig möglich sein, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen anzupassen. Kinder werden jedoch von dieser Verbesserung ausgeschlossen.
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