Aktuelles zum Thema: Partizipation

30.09.2021

Die Schweiz muss sich in Sachen Kinderrechte verbessern

UN-Kinderrechtsausschuss veröffentlicht seine Empfehlungen an die Schweiz.

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25.08.2021

Erfolgreiche Anhörung von Kindern und Jugendlichen aus der Schweiz durch den UN-Kinderrechtsausschuss

Im Juni 2021 stellten Kinder und Jugendliche aus der Schweiz den «Kinder und Jugendbericht» dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf vor. Damit konnten Kinder und Jugendliche aus der Schweiz erstmals ihre Perspektive auf die Umsetzung ihrer Rechte im Berichtsverfahren zur Überprüfung der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz einbringen.
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29.07.2021

Kinderrechte im digitalen Raum

Kinder haben Rechte und diese gelten auch im digitalen Raum. Mit der Verabschiedung des «General Comment No. 25» konkretisiert der UN-Kinderrechtsausschuss die Auslegung der UN-Kinderrechtskonvention in der digitalen Welt und zeigt die damit einhergehenden Verpflichtungen der Vertragsstaaten auf.

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26.07.2021

Kinderrechte und ausserfamiliäre Unterbringung: internationaler Diskussionstag des UN-Kinderrechtsauschusses

Am 16. und 17. September 2021 lädt der UN-Kinderrechtsausschuss zu einem öffentlichen Diskussionstag («Day of General Discussion») zum Thema Kinderrechte und ausserfamiliäre Unterbringung ein. Die Veranstaltung wird als online-Format an zwei Halbtagen durchgeführt.

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11.02.2021

Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern verabschiedet

Ende Januar 2021 haben die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES ihre Empfehlungen zur Unterbringung von Kindern ausserhalb ihres familiären Umfelds veröffentlicht. Für Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, bestehen verschiedene Betreuungsformen, die ihren Schutz gewährleisten und ihre Entwicklungschancen verbessern.
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18.01.2021

Das Kindeswohl ist in migrationsrechtlichen Verfahren nicht genügend berücksichtigt

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Während bei familienrechtlichen Verfahren das Leitprinzip des Kindeswohls weitgehend sorgfältig und konsequent angewendet wird, ist dies in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nur begrenzt der Fall, wie die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in einem kürzlich publizierten Bericht festhält. Diese Feststellung ist angesichts der besonderen Vulnerabilität von Kindern im Migrationskontext besonders gravierend. Die UN-KRK soll unterschiedslos für alle Kinder und Jugendliche in der Schweiz gelten.

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14.01.2021

Zugang zum Recht - Welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?

*online-Fachtagung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz vom 25. März 2021*


Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst grundlegende Rechte für Kinder auf Überleben, Entwicklung und Schutz und formuliert Beteiligungsrechte für Kinder in Verfahren, die sie mitbetreffen.  Kinder und Jugendliche können diese Rechte aber nicht immer wahrnehmen.

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