Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Positive Auswirkungen des Grundschulunterrichts für Kinder in den Bundesasylzentren

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) überprüfte zwischen 2019 und 2020 mehrere Bundesasylzentren. Gemäss den Einschätzungen der Kommission ist die Unterbringung von asylsuchenden Personen grundsätzlich menschen- und grundrechtskonform. Insbesondere der Grundschulunterricht für Minderjährige im schulpflichtigen Alter wertete die Kommission positiv.

Das Recht auf Schulbildung für alle Kinder in der Schweiz – unabhängig ihres Aufenthaltsstatus – ist in der Bundesverfassung verankert. Als Signatarstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, das Recht auf Bildung anzuerkennen und den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat diesen Grundsatz bereits im Jahr 1991 bekräftigt.


Grundschulunterricht mehrheitlich gewährleistet

Die Überprüfung zeigte, dass die kantonalen Behörden den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in sieben der acht besuchten Bundesasylzentren den Zugang zu Unterricht an mindestens drei Tagen pro Woche gewährleisten. Der Unterricht durch Lehrkräfte erfolgte grösstenteils in eigens für asylsuchende schulpflichtige Kinder durchgeführten Klassen in den Zentren selber. Nur im Bundesasylzentrum Halle 9 Oerlikon besuchten die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen die Schule ausserhalb des Zentrums.


Fehlende Tagesstruktur für Jugendliche ausserhalb der Schulpflicht

Die NKVF stellt allerdings fest, dass in den Zentren teils Unklarheit herrscht, ob der Besuch des Grundschulunterrichts für Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren möglich ist. Die fehlende Tagesstruktur insbesondere für unbegleitete minderjährige Asylsuchende erachtet die Kommission als problematisch. Aus diesem Grund empfiehlt die NKVF dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den zuständigen kantonalen Behörden, den Zugang zum Grundschulunterricht oder zum gemeinnützigen Beschäftigungsprogramm auch nicht mehr schulpflichtigen Minderjährigen zu ermöglichen. Gemäss SEM besuchen derzeit nur in zwei der sechs Asylregionen alle minderjährigen Asylsuchenden die Schule. Basierend auf den Erfahrungen der beiden Asylregionen wird das SEM jedoch gemeinsam mit den Standortkantonen der Bundesasylzentren eine Ausdehnung des Angebots prüfen.


Netzwerk Kinderrechte fordert rasche Integration in Regelstrukturen

Um systematische Benachteiligungen beim Zugang zu Bildungsangeboten zu vermeiden, fordert das Netzwerk Kinderrechte Schweiz eine rasche Integration der schulpflichtigen Minderjährigen in die obligatorischen und nachobligatorischen Regelstrukturen des Bildungswesens und eine Abkehr von der separaten Beschulung in den Bundesasylzentren. Nur so können mit Schulwechseln einhergehende Unterbrüche vermieden und ein inklusives Bildungssystem aufgebaut werden.


Weitere Informationen:

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) (2021). Bundesasylzentren: Grundschulunterricht wirkt sich positiv aus, Verbesserungspotential bei der Gewaltprävention und beim Schutz von vulnerablen Personen (Medienmitteilung vom 18.01.2021).

NKVF (2020). Bericht betreffend die Überprüfung der Bundesasylzentren durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (2019 – 2020).

Staatsekretariat für Migration (2020). Stellungnahme des Staatssekretariats für Migration Berichts betreffend die Überprüfung der Bundesasylzentren.

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