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Kinderrechte im Parlament: Rückschau auf die Sondersession 2023 des Nationalrats

Der Nationalrat hat während der vergangenen Sondersession (2. bis 4. Mai) mehrere Geschäfte behandelt, die die Rechte der Kinder betreffen. Unter anderem hat er die Motion «Schaffung eines Asylzentrums des Bundes für unbegleitete minderjährige Asylsuchende» abgelehnt, obwohl ein kürzlich veröffentlichter Bericht die Betreuungssituation von unbegleiteten Jugendlichen in Bundesasylzentren (BAZ) kritisierte.

Mit 115 zu 71 Stimmen hat sich der Nationalrat gegen die Motionen «Schaffung eines Asylzentrums des Bundes für unbegleitete minderjährige Asylsuchende» von Nationalrätin Greta Gysin ausgesprochen. Die Motion wollte den Bundesrat beauftragen, alternative Formen der Unterbringung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) zu finden anstelle der Bundesasylzentren. Als mögliche Alternativen nannte die Motion beispielsweise eine Unterkunft ausschliesslich für UMA oder die Unterbringung in Pflegefamilien. Mit dem Entscheid des Nationalrates ist das Geschäft erledigt. Die Debatte im Ständerat entfällt.


Der Entscheid des Nationalrates fiel nur wenige Tage nachdem die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) die Betreuungssituation von unbegleiteten Jugendlichen in Bundesasylzentren (BAZ) öffentlich kritisierte. Nach Einschätzung der Kommission sind die Zustände in den Zentren nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar. Eine persönliche und kontinuierliche Begleitung der Jugendlichen ist nicht gewährleistet. Damit werden das Recht auf Berücksichtigung des übergeordneten Interesses des Kindes (Artikel 3) und das Recht der unbegleiteten Jugendlichen auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung (Artikel 31) verletzt.


Übersicht über kinderrechtlich relevante Geschäfte aus der Sondersession:

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