Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Änderung der Kinder- und Jugendförderungsverordnung: Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz

Der Bundesrat will in Beantwortung der Motion Noser 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» eine nationale Kinderrechtsorganisation schaffen, die Wissen vermittelt, Behörden berät und die Akteur*innen im Bereich der Kinderrechte vernetzt. Doch der Bundesrat erfüllt weder das Anliegen der Motion Noser noch die Forderung des UN-Kinderrechtsausschusses und des Netzwerks zur Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat sich an dieser wichtigen Vernehmlassung beteiligt.

Der Bundesrat will mit der vorgeschlagenen Verordnungsänderung die Zuständigkeit des BSV für die Kinderrechte ausdrücklich verankern und die Beauftragung einer geeigneten Institution mit nationalen Aufgaben im Bereich der Kinderrechte ermöglichen. Diese Bemühungen des Bundesrates zur Stärkung der Kinderrechte sind aus Sicht des NKS begrüssenswert. Insbesondere nimmt das NKS wohlwollend zur Kenntnis, dass neu ein Schwerpunkt auf die Wissensgenerierung und Wissensvermittlung gelegt wird. Die Generierung von Daten ist eine wichtige Voraussetzung, um die Umsetzung der Kinderrechtskonvention voranzubringen und zu monitoren.


Keine Schaffung einer nationalen Ombudsstelle

Doch mit dieser Vorlage erfüllt der Bundesrat weder das Anliegen der Motion Noser noch die Forderung des UN-Kinderrechtsausschusses und des Netzwerks zur Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle zur juristischen Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Die Ombudsstelle soll Kinder und Jugendliche in Rechts- und Verfahrensfragen unterstützen, um sie damit wirksam zu stärken. Die vom Bund genannten Aufgaben haben kaum Überschneidungen mit den Aufgaben einer Ombudsstelle. Einen direkten und konkreten Beitrag zur Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen leistet der Bund damit nicht.

Der Argumentation des Bundesrates, er könne aufgrund der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen keine nationalen Ombudsstelle schaffen, steht das NKS kritisch gegenüber. Aus Sicht des NKS bestehen die Voraussetzungen, um eine nationale Ombudsstelle zu schaffen. Gleichzeitig ist sich das Netzwerk der Bedeutung der föderalen Struktur der Schweiz im Kinderrechtsbereich bewusst. Allerdings kann gerade durch die unterschiedlichen kantonalen Regelungen und Angebote die Rechtsgleichheit von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz in verschiedenen Bereichen aktuell nicht garantiert werden. Eine nationale Ombudsstelle trägt dazu bei, dass die Kinder unabhängig von ihrem Wohnkanton Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Um für Kinder und Jugendliche niederschwellig zugänglich zu sein, unterstützt das NKS das Modell der EKKJ einer nationalen Ombudsstelle mit ihr direkt unterstellten sprachregionalen «Antennen».

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat sich bereits im November 2021 in einem ausführlichen Positionspapier zur Schaffung einer entsprechenden Ombudsstelle geäussert. Dieser kommt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu und das Netzwerk wird sich weiter für dieses Anliegen einsetzen.


Stellungnahme des NKS


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