Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Bewegte Kindheiten – Gefährdung und Ermächtigung von Kindern und Jugendlichen in der Migrationsgesellschaft Schweiz
In der Schweiz leben viele Kinder mit Migrationshintergrund. Vielen von ihnen fehlt ein grundlegendes Sicherheits- und Zugehörigkeitsgefühl – denn ihre Bedürfnisse werden oft zu wenig beachtet und ihre Rechte stehen selten im Vordergrund des migrationspolitischen und behördlichen Handelns. Was sind die asyl- und ausländerrechtlichen sowie die kinderrechtlichen Rahmenbedingungen, die diese Kinder erfahren? Wie stellt sich deren Lage aus sozialpädagogischer und ethischer Perspektive dar? Und wie können die Lage und der Schutz dieser Kinder und Jugendlichen verbessert werden?
Die EKM diskutierte an ihrer Jahreskonferenz 2024 diese Fragen zusammen mit Expertinnen, Experten, Politikerinnen und Politikern sowie mit betroffenen Personen. Gemeinsam nahmen sie neue politische Lösungsansätze in den Blick, die dazu beitragen, dass auch besonders vulnerable migrantische Kinder und Jugendliche in der Schweiz besseren Schutz erfahren, Ermächtigung erleben und neue Perspektiven gewinnen können.
Begleitausstellung unter Beteiligung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
In Zusammenarbeit mit zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde zudem eine Begleitausstellung zur Konferenz erarbeitet. Die Ausstellung zeigt das vielfältige zivilgesellschaftliche Engagement für bessere Lebensbedingungen von Kindern in Aufnahme- und Nothilfezentren, von geflüchteten Jugendlichen ohne Begleitung und von Sans-Papiers-Kindern. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen benennen in der Ausstellung die Herausforderungen und stellen Lösungsvorschläge sowie Fallbeispiele aus ihrer Arbeit vor.
An dieser Ausstellung, die nun online zur Verfügung steht, hat sich auch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz beteiligt. Das NKS stellt darin seine Arbeit vor und legt ein besonderes Augenmerk auf das übergeordnete Interesse des Kindes im Asylverfahren. Dieses wird nach wie vor zu wenig berücksichtigt – sei es bei den beschleunigten Verfahren der unbegleiteten Minderjährigen, bei der (unzureichenden) Anhörung von Kindern im Asylverfahren und bei der Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern.