Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Bundesrat prüft Weiterentwicklung der Armutsprävention

Die Nationale Plattform gegen Armut, welche die Armutsprävention und -bekämpfung in der Schweiz verbessern soll, läuft im Dezember 2024 aus. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 Bilanz gezogen zu den Aktivitäten der Plattform und das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, ein Konzept zur Weiterführung der Armutsprävention zu entwickeln.

In der Schweiz sind rund 700 000 Menschen von Armut betroffen, das sind 8,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung. Rund 20 Prozent davon sind Kinder. Um die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu verbessern, engagiert sich der Bund gemeinsam mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft in der Nationalen Plattform gegen Armut. Die Plattform erarbeitet Grundlagen zu Themen wie den Bildungschancen von sozial benachteiligten Menschen, der Vermeidung von Familienarmut und der Mitwirkung von Betroffenen in der Armutspolitik.


Die Bilanz «Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024» bescheinigt der Plattform eine hohe Qualität.  Allerdings sei das Wirkungspotential der Plattform noch nicht ausgeschöpft, so die Bilanz. Ausgehend davon hat der Bundesrat das EDI (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV) beauftragt, ein Konzept zur Überführung der Plattform in eine dauerhafte Struktur zur Koordination und Entwicklung einer nationalen Armutspolitik zu erarbeiten. Dieses soll aufzeigen, wie sich im Rahmen dieser Struktur Arbeitsprogramme erarbeiten und umsetzen lassen. Zudem soll es einen Vorschlag für einen Rat für Armutsfragen (Beteiligungsgremium von armutserfahrenen Menschen) beinhalten. Die Tätigkeiten der Struktur seien eng mit dem bereits bestehenden nationalen Armutsmonitoring abzustimmen. Das EDI soll auch abklären, in welchem Ausmass institutionelle Partner bereit sind, sich in der Struktur zu engagieren und diese mitzufinanzieren. Das Konzept soll bis Ende 2024 vorliegen. Darauf gestützt wird der Bundesrat dann über das weitere Vorgehen entscheiden.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt diese Bestrebungen des Bundes. Um soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard für alle Kinder in der Schweiz (Art. 26 und 27 KRK) zu gewährleisten, müssen Bund und Kantone ihre Massnahmen zur Armutsbekämpfung von Kindern und Familien intensivieren.


Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut


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