Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur gewaltfreien Erziehung

Die gewaltfreie Erziehung wird endlich gesetzlich verankert. Der Bundesrat nahm Mitte September die Ergebnisse der Vernehmlassung zu der Gesetzesänderung zur Kenntnis und verabschiedete die Botschaft an das Parlament. Gemeinsam mit vielen Kinderrechts- und Kinderschutzorganisationen hat das Netzwerk Kinderrechte Schweiz in der Vernehmlassung eine explizite Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung gefordert. Obwohl der Bundesrat dies nicht aufgenommen hat, setzt er ein wichtiges und langersehntes Zeichen für den Schutz von Kindern in der Schweiz und schafft die Grundlage für eine Erziehung ohne körperliche und psychische Gewalt.

Der Bundesrat und das Parlament setzen mit dieser Ergänzung ein klares Signal: Körperliche Bestrafungen und andere erniedrigende Behandlungen von Kindern sollen in der Erziehung nicht toleriert werden. Denn mehr als die Hälfte der Kinder in der Schweiz erleben psychische Gewalt und gut jedes vierte Kind erleidet Körperstrafen. Diese Gewaltanwendungen können verheerende Auswirkungen haben.


Damit Eltern und Sorgeberechtigte in herausfordernden Situationen nicht auf Gewalt zurückgreifen, benötigen sie unterstützende Beratungs- und Hilfsangebote. Der Bundesrat plant, den Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten für Eltern und Kinder zu verbessern. Der Ausbau dieser Angebote soll sicherstellen, dass Familien bei Erziehungsfragen frühzeitig Unterstützung erhalten. Die Kantone werden verpflichtet, ausreichend Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, um Eltern bei Erziehungsproblemen zu helfen und gegebenenfalls Konflikte zu entschärfen.

Zur Begleitung der neuen Bestimmungen sind landesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen geplant. Diese sollen die präventive Wirkung der Gesetzesänderung unterstützen. Der Bund wird sich aktiv an diesen Massnahmen beteiligen.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung, die Stärkung der Beratungs- und Hilfsangebote und die geplante schweizweite Sensibilisierungskampagne. Damit kommt der Bund der wiederholten und eindringlichen Aufforderung des UN-Kinderrechtsausschusses und des NKS nach, jegliche körperliche Gewalt an Kindern in der Erziehung zu verbieten. Der Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches geht nun ans Parlament und muss anschliessend von National- und Ständerat angenommen werden.


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