Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinder in der Nothilfe müssen dringend besser geschützt werden.

Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe ist stark gefährdet. Dies zeigen zwei kürzlich von der Eidgenössischen Migrationskommission EKM veröffentliche Untersuchungen zur Nothilfe im Asylbereich. Die gegenwärtige Situation für Kinder und Jugendliche in der Schweiz ist weder mit der UN-Kinderrechtskonvention noch mit dem internationalen Völkerrecht oder der Bundesverfassung vereinbar. Um das Wohl und die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu wahren, muss die Nothilfe im Asylbereich reformiert werden. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt die Empfehlungen der Studien und fordert deren umfassende Umsetzung.

Prekäre Lebensbedingungen

In der ersten Studie hat das Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) im Auftrag der EKM erstmals eine empirisch fundierte und nahezu flächendeckende Erhebung zur Lebenssituation von ausreisepflichtigen, nothilfebeziehenden Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die Studie zeigt die prekären Bedingungen auf, in welchen Kinder und Jugendlichen in der Schweizer Nothilfe leben. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein systematisches Problem. Die Kinder wachsen in Armut, sozialer Isolation und sehr beengten Wohnverhältnissen auf. Besonders besorgniserregend ist der schlechte psychische Zustand der Kinder. In Kollektivunterkünften sind sie Gewalt, Suizid, gewaltsamen Ausschaffungen und weiteren traumatisierenden Erlebnissen ausgesetzt.


Nicht vereinbar mit BV und UN-KRK

Im Auftrag der EKM erstellte die Universität Neuenburg die zweite Studie. Das Rechtsgutachten ordnet die Ergebnisse der Studie des MMI ein und prüft, ob das Nothilfesystem mit der Bundesverfassung, der UN-KRK oder anderen internationalen Abkommen kompatibel ist. Die Autorinnen kommen zum Schluss, dass die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in der Nothilfe nicht mit der BV und der UN-KRK vereinbar sind. Die körperliche, geistige und soziale Entwicklung und die Gesundheit der Kinder sind zu wenig geschützt.


Die Rechte aller Kinder und Jugendlichen schützen

Die politischen Akteure und die Behörden sind in der Pflicht, die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in der Nothilfe substanziell zu verbessern. Die EKM fordert den Bund auf, sicherzustellen, dass im Rahmen der Nothilfe übergeordnetes Recht eingehalten wird und das Asylgesetz so angepasst wird, dass die Kinderrechte gewahrt werden.

Die Kantone und Gemeinden, die für die konkrete Ausgestaltung der Nothilfe zuständig sind, müssen die Lebensumstände in der Nothilfe deutlich und konkret verbessern. Das gilt insbesondere für die kindgerechte Unterbringung, den Schutz der Gesundheit und der kindlichen Entwicklung sowie für die soziale Integration.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz schliesst sich der Forderung der EKM nach einer Reform der Nothilfe im Asylbereich an. Um die Kinderrechte zu wahren, müssen Behörden das Wohl und die Interessen des Kindes ins Zentrum stellen – dies gilt auch für den Migrationsbereich.


Studien der EKM

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