Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinder inhaftierter Eltern: Praxisempfehlungen des Kantons Zürich

Wenn ein Elternteil in Haft gesetzt wird, sind Kinder immer mitbetroffen. Die Situation dieser Kinder fand lange Zeit wenig Beachtung. Der Kanton Zürich hat nun eine Orientierungshilfe sowie Praxisempfehlungen dazu erstellt.

Wenn ein Elternteil in Haft gesetzt wird, sind Kinder immer mitbetroffen. Durch die Inhaftierung verändert sich der Alltag und die familiären Beziehungen des Kindes häufig stark. Je nach Alter des Kindes, seiner Betreuungssituation und seiner Beziehung zum inhaftierten Elternteil haben Verhaftung und Strafvollzug grossen Einfluss auf die Entwicklung und die Lebensrealität des Kindes.


Die Situation von Kindern inhaftierter Eltern fand insbesondere in der Deutschschweiz lange Zeit wenig Beachtung. Im Jahr 2015 hat der UN-Kinderrechtsausschusses die Schweiz angehalten, mehr zu tun, um deren Situation zu verbessern. Der Bund hat daraufhin eine qualitative Studie zur Situation dieser Kinder in Auftrag gegeben und fördert den Austausch und die Vernetzung zu diesem Anliegen.


Auch in einzelnen Kantonen sind Fortschritte zu verzeichnen. Der Kanton Zürich hat kürzlich eine Orientierungshilfe zur Kontaktpflege von Kindern mit ihrem inhaftierten Elternteil sowie Empfehlungen für die Praxis erstellt.  

Die Orientierungshilfe soll auf die Bedürfnisse und Rechte betroffener Kinder aufmerksam machen und dazu beitragen, dass ihre Situation in den Blick genommen wird. Auf Grundlage von entwicklungspsychologischen Überlegungen formuliert die Orientierungshilfe Empfehlungen gegliedert nach Altersstufe des Kindes.


Eine Praxisempfehlung ergänzt diese Orientierungshilfe. Sie hält für alle Phasen der Strafverfolgung sowie des Straf- und Massnahmenvollzugs fest, welche Fragen zu klären sind und was zum Wohl des Kindes unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Rechte entschieden werden muss. Die Praxisempfehlung klärt zudem detailliert die Zuständigkeiten und Schnittstellen.


Mit diesen Empfehlungen unternimmt der Kantone Zürich einen wichtigen Schritt, damit betroffene Kinder adäquat informiert, betreut und geschützt sind und sie den Kontakt zum inhaftierten Elternteil aufrechterhalten können.


Kanton Zürich, Orientierungshilfe, Kontakte und Besuche von Kindern inhaftierter Eltern

Kanton Zürich, Kinder inhaftierter Eltern. Die Perspektive des Kindes – Empfehlungen für die Praxis

Medienmitteilung des Bundesrats vom 02.06.2023, Eltern im Strafvollzug: Lücken bei der Beziehungspflege von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil

Zurück zur Übersicht