Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinder partizipieren zu Recht
Kinder haben ein Recht, ihre Meinung zu äussern, gehört und ernst genommen zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Verhandlung ihrer Rechte geht. Während der letzten Berichtsperiode hat das Netzwerk gemeinsam mit Partnerorganisationen daher ein erfolgreiches Pilotprojekt durchgeführt, und Kinder und Jugendliche dazu befähigt, sich im Berichtsverfahren aktiv einzubringen.
Auch im kommenden Berichtsverfahren 2024 bis 2026 wird das Netzwerk zusammen mit Partnerorganisationen die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz fördern. Dieses Mal soll der Fokus ausgeweitet werden. Ein besonderes Augenmerk gilt Gruppen von Kindern in benachteiligenden Lebenssituationen (vulnerable Gruppen). In erster Linie sind dies geflüchtete Kinder, ausserfamiliär untergebrachte Kinder, Kinder mit einer Behinderung sowie armutsbetroffene Kinder.
Diese Woche fand der Kick-Off mit den elf Partnerorganisationen statt. Die Projektpartner*innen sind Mitgliedsorganisationen des NKS, die den Zugang zu Kindern und Jugendlichen sicherstellen und Workshops umsetzen. Es handelt sich um folgende Organisationen:
- Integras
- YOUVITA
- Kinderlobby Schweiz
- PACH
- Pro Juventute
- Save the Children Schweiz
- SAJV
- Stiftung Kinderdorf Pestalozzi
- Terre des hommes Suisse
- Vereinigung Cerebral Schweiz
- Caritas Schweiz
Diese Organisationen konnten am Kick-Off wichtige Inputs zum Umsetzungskonzept und den Themenschwerpunkten liefern. In einem nächsten Schritt werden sie in den kommenden Monaten Workshops mit Kindern und Jugendlichen durchführen und dadurch ihre Erfahrungen und Bedürfnisse bei der Wahrung ihrer Rechte für die kommende Berichtsperiode einholen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Kinder- und Jugendbericht zuhanden des UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet von der Fachhochschule OST, die sich auf Partizipationsprojekte von Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat.
Das Projekt wird finanziell unterstützt durch:
- Bundesamt für Sozialversicherungen gemäss Art. 10 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG),
- Stiftung Kinderschutz Schweiz,
- Palatin Stiftung,
- Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft und
- Stiftung „Perspektiven“ von Swiss Life.