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Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Sommersession 2024

Der Nationalrat sprach sich in der Sommersession mit 128 zu 64 Stimmen für Motion 22.4505 von Stefan Müller-Altermatt (Die Mitte) «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern» aus. Der Bundesrat soll Grundlagen schaffen, zur Erfassung von schweizweit vergleichbaren Daten zur Umsetzung der Kinderrechte. In ihrer Stellungnahme sprach sich Elisabeth Baume-Schneider im Namen des Gesamtbundesrates erneut gegen die Motion aus. Der Bundesrat sei weiterhin der Meinung, dass die Kinder- und Jugendhilfe und der Schutz von Minderjährigen in erster Linie in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen. Sie verwies zudem auf den am 15. September 2023 angenommenen Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3119 «Wissen zu Kindeswohlgefährdungen bündeln, damit die Unterstützungsleistung passt» von Yvonne Feri. Der Bericht stelle fest, dass es aufgrund des föderalen Systems der Schweiz und der geltenden Kompetenzverteilung nicht möglich sei, Daten zur Kinder- und Jugendhilfe auf nationaler Ebene zu sammeln. Die Analysen hätten auch gezeigt, dass die gesetzlichen Grundlagen fehlen, um eine landesweit einheitliche Erhebung dieser Daten zu ermöglichen. Anders sei dies bei Daten zu Gewalt, die Menschen mit Behinderungen in der Schweiz erleiden, weil es eine gesetzliche Grundlage dazu gäbe. Der Nationalrat sah dies jedoch anders. Mit einer Harmonisierung der kantonalen Konzepte und Begriffe und der Schaffung einer schweizweit einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe-/Kindesschutzstatistik soll gewährleistet werden, dass Aussagen möglich sind über die Entwicklung, den Schutz und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Als nächstes behandelt die vorberatende Kommission des Ständerates die Motion.

Der Ständerat befasste sich in der Session unter anderem mit dem Geschäft des Bundesrates 22.071 «Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung». Die Höchststrafe für jugendliche Mörderinnen und Mörder wird vorerst nicht erhöht. Ursprünglich wollte der Nationalrat den möglichen Freiheitsentzug für ab 16-jährige Mörderinnen und Mörder von vier auf sechs Jahre erhöhen. Nach langem Hin und Her verzichtete er schliesslich darauf. Das Thema bleibt jedoch aktuell. Bis Ende Jahr will der Bundesrat eine breite Analyse der Strafrahmen im Jugendstrafrecht vorlegen. Die Anhörungen zu allfälligen Verschärfungen würden sofort danach beginnen, versprach Andrea Caroni (FDP) im Namen der zuständigen Ständeratskommission. Das Parlament beschloss jedoch, dass künftig auch Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, als Ultima Ratio verwahrt werden können sollen. Dabei geht es um Personen, die als Minderjährige nach dem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss nach der jugendstrafrechtlichen Sanktion ernsthaft die Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Tat begehen. Das Jugendstrafgesetz sieht heute keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vor.


Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.


Ausführliche Sessionsrückschau

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