Parlament
Kinderrechte im Parlament
Ein Geschäft, dass in beiden Kammern für rege Diskussionen sorgte während der Herbstsession, war das Bundesgesetz für einen Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Damit will der Bundesrat Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Ursprünglich hatte sich der Nationalrat mit zusätzlichen Bestimmungen für einen noch umfassenderen Jugendschutz eingesetzt – beispielsweise durch die Förderung der Medienkompetenzen, den Einbezug von Expert*innen und die Regulierung von Mikrotransaktionen. Der Ständerat hatte als Zweitrat der Vorlage zwar zugestimmt, strich aber drei für den Jugendschutz zentrale Punkte aus dem Gesetz. Nach mehreren Runden einigten sich beide Räte schlussendlich auf eine Gesetzesvorlage. Der Ständerat ging dabei einzig auf die nationalrätliche Forderung bei der Förderung der Medienkompetenz ein. Im finalen Gesetz fehlen hingegen die Regulierungen zu Mikrotransaktionen und den ständigen Expert*innen-Einbezug in der Erarbeitung von Regulierungen, was mehrere Fachorganisationen kritisierten. Die Verordnung wird voraussichtlich im Sommer 2023 in die Vernehmlassung gehen.
In der letzten Session befasste sich der Nationalrat zudem mit der Parlamentarischen Initiative Armut ist kein Verbrechen von Nationalrätin Samira Marti. Der Nationalrat hat der Initiative mit 96 zu 85 Stimmen bei keiner Enthaltung zugestimmt. Die Initiative fordert, dass ausländische Personen, die seit zehn Jahren in der Schweiz leben und plötzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht mehr des Landes verwiesen werden können. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst diesen Entscheid sehr. Die Initiative trägt zur Rechtssicherheit betroffener Familien bei und gewährleistet die soziale Teilhabe betroffener Kinder (siehe dazu: Webbeitrag des Netzwerks Kinderrechte Schweiz).
Der Ständerat hat als erstbehandelnder Rat die Motion Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti angenommen. Die Motion würde den Bundesrat beauftragen verbindliche Standards und Grundlagen zu schaffen, damit in jedem Kanton Krisenzentren für Opfer von sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung stehen oder regionale Zentren im Auftrag mehrerer Kantone eingerichtet werden. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, dass der Bund die Kantone bei der Umsetzung der Hilfe für Opfer von Gewalt unterstützen werde. Als nächstes geht die Motion in den Nationalrat.
Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden.