Aktuelles zum Thema: Migration
EGMR-Urteil : Schweiz stellt zu hohe Hürden für Familienzusammenführungen
Ständerat sagt JA zur Pa.Iv. „Armut ist kein Verbrechen“
Der Ständerat ist am 12. Juni dem Nationalrat gefolgt und hat der parlamentarischen Initiative „Armut ist kein Verbrechen“ zugestimmt. Damit können Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz leben und Sozialhilfe beziehen, nicht mehr aus der Schweiz ausgewiesen werden. Für Kinder aus betroffenen Familien ist dieser Schritt besonders wichtig.
Die SODK will die Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen stärken
Am 5. Mai 2023 haben sich die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) anlässlich ihrer Jahreskonferenz über die künftige Ausrichtung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik ausgetauscht. Die SODK will diesen Bereich künftig stärken.
Betreuung unbegleiteter Jugendlicher in Bundesasylzentren nicht vereinbar mit UN-Kinderrechtskonvention
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) kritisiert in einem Bericht die Betreuungssituation von unbegleiteten Jugendlichen in Bundesasylzentren (BAZ). Die Kommission hat zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 verschiedene Zentren besucht.
Frist für Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Familien soll gekürzt werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom Dezember 2022 mit Verweis auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Wartefristen beim Familiennachzug nicht mehr strikt anzuwenden sind. Die bislang gültige Frist von drei Jahren ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Sans-Papiers und Asylsuchende sollen Berufsausbildung abschliessen können: Überraschender Entscheid des Ständerates
Sans-Papiers und abgewiesenen Asylsuchenden soll der Zugang zur beruflichen Ausbildung erleichtert werden. Im Dezember verabschiedete die Staatspolitische Kommission des Ständerates eine entsprechende Motion. Die neu gewählte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider muss nun die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ändern.